Allgemeine Geschäftsbedingungen (in Folge kurz AGBs genannt) für alle Geschäfte die mit der und über die von der Human Ecological Business Holding International Inc. (in Folge kurz HEBHI genannt) und der Sirius Vision Ltd. (in Folge kurz SIRIUS genannt), sowie eventuellen Tochter-, Schwester-Gesellschaften, Kooperationspartnern und abwickelnder Personen angebotenen und verwalteten FinCon Group (Finanzconsulting Gruppe), insbesondere im Zusammenhang mit den angebotenen Reverse-Merger-Investments, Reverse-Merger-Finanzierungen und dem allgemeinen Voll-Service für Unternehmen.

GENERELLES

Für jegliche Form der Wahrnehmung eines Angebots das über die FinCon Group, beziehungsweise von der Human Ecological Business Holding International Inc., der Sirius Vision Ltd. oder dem Direktor dieser Gesellschaften, Mario Eduard Giovanelli zur Verfügung gestellt und welches ohnehin gesondert vertraglich vereinbart und gegenseitig unterzeichnet wird, gelten die jeweiligen gesetzlichen Widerrufsrechte des Wohnsitzlandes des/der jeweiligen KundIn als akzeptiert.

Aus diesem Grunde warten nach jeglicher gegenseitiger Vertrags- oder Vereinbarungs-Unterzeichnung und -Übermittlung, insbesondere bei entsprechenden, vertraglich vereinbarten Überweisungen von Investments oder anderweitiger Zahlungen (z.B.: für Services aus unserem Angebot) die Human Ecological Business Holding International Inc., Sirius Vision Ltd., sowie der Direktor dieser Gesellschaften, Mario Eduard Giovanelli, in der Regel die EU-weit vollharmonisierte 14-tägige Rücktrittsfrist ab, bevor die effektive Umsetzung der jeweils vertraglich vereinbarten Maßnahmen in Angriff genommen wird, insbesondere Investments oder Zahlungen, für welchen Zweck auch immer, angetastet (ihrem Sinne nach verwendet oder eventuell an KooperationspartnerInnen weitergeleitet) werden.

Ist ein/e KundIn jedoch daran interessiert, dass das jeweils vertraglich vereinbarte Geschäft sofort (unmittelbar nach Vertrag- oder Vereinbarungs-Unterzeichnung und -Übermittlung) zur Umsetzung gelangt und entsprechende Investments oder Zahlungen sofort für die Umsetzung verwendet werden, dann können KundInnen die in allen Verträgen und Vereinbarungen enthaltene Widerrufsverzichts-Erklärung akzeptieren. Wird dies akzeptiert, heißt per Unterschrift auf das gesetzliche Widerrufsrecht verzichtet, werden vereinbarte Geschäfte SOFORT, ohne Zeitverzögerung zu Umsetzung gebracht.

In dieser Datenschutzrichtlinie wird erläutert, wie diese Investment-, Finanzierungs- und Unternehmens-Service-Site, angeboten und betrieben von der HUMAN ECOLOGICAL BUSINESS HOLDING INTERNATIONAL INC. und der SIRIUS VISION LTD. beziehungsweise vom Direktor beider Gesellschaften, Mario Eduard Giovanelli - siehe auch Impressum -, Benutzerinformationen sammelt, verwendet, teilt und schützt, die über die Website der FinCon Group abgerufen werden. Die Begriffe „wir“, „uns“ und „unser“ beziehen sich auf die Angebots-Site, Human Ecological Business Holding International Inc., Sirius Vision Limited und dem Consultant und verantwortlichen Abwickler Herrn Mario Eduard. Wenn wir bestimmte persönliche Informationen von Benutzern anfordern, liegt dies daran, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, diese Informationen zu sammeln, oder dass sie für bestimmte Zwecke relevant sind. Alle nicht erforderlichen Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, erfolgen freiwillig. Sie haben entschieden, ob Sie uns diese nicht erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen möchten. Sie können möglicherweise nicht auf alle unsere Dienste zugreifen oder diese nutzen, wenn Sie dies nicht möchten.

Durch die Nutzung der Website stimmen Sie den in dieser Datenschutzrichtlinie beschriebenen Datenpraktiken zu. Gelegentlich kann Human Ecological Business Holding International Inc., Sirius Vision Ltd. oder Mario Eduard Giovanelli diese Datenschutzrichtlinie überarbeiten, um Gesetzesänderungen oder unseren Praktiken zur Erfassung und Verwendung personenbezogener Daten Rechnung zu tragen. Wenn wesentliche Änderungen an dieser Datenschutzrichtlinie vorgenommen werden, werden die Änderungen durch Veröffentlichung auf der Website bekannt gegeben. Wir werden Sie um Ihre Zustimmung bitten, bevor Sie Ihre Daten für einen Zweck verwenden, der nicht in dieser Datenschutzrichtlinie behandelt wird.

Die neueste Datenschutzrichtlinie enthält Elemente aus der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO), da wir gemäß den Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) handeln.

INFORMATIONEN DIE WIR SAMMELN

Wir möchten, dass Sie die Arten von Informationen verstehen, die wir sammeln, wenn Sie sich bei FinCon Group, respektive der Human Ecological Business Holding International Inc. und der Sirius Vision Limited registrieren, beziehungsweise eine Anfrage an uns richten oder direkt eine Investition vornehmen und diese Site, sowie die erweiterten Angebote nutzen.

Informationen, die Sie uns bei der Registrierung zur Verfügung stellen:

Wenn Sie sich bei uns registrieren, eine Anfrage an uns richten oder eines unserer Angebote nutzen, geben Sie uns persönliche Informationen, einschließlich Ihrer Kontaktinformationen (Name/n und Passwort, Adressdaten, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, etc.) bekannt.

Informationen, die wir sammeln, wenn Sie unsere Dienste nutzen:

Informationen zur Service-Nutzung:

Durch Ihre Nutzung der FinCon Group Plattform überwachen und sammeln wir auch Tracking-Informationen in Bezug auf die Nutzung wie Zugriffsdatum und -zeit, Geräteidentifikation, Betriebssystem, Browsertyp und IP-Adresse. Diese Informationen können direkt von der Human Ecological Business Holding International Inc., der Sirius Vision Limited oder über Dienste Dritter bezogen werden. Diese Dienstnutzungsdaten helfen uns unseren Systemen sicherzustellen, dass unsere Schnittstelle für Benutzer auf der Plattform zugänglich ist und bei strafrechtlichen Ermittlungen hilfreich sein kann.

Transaktionsinformationen:

Für alle persönlichen und Unternehmensbenutzerkonten erfassen wir Transaktionsinformationen, einschließlich Einzahlungs-Snapshots, Kontostand und Bestellaktivität. Diese Transaktionsdaten werden auf verdächtige Aktivitäten zum Schutz vor Benutzerbetrug und zur Lösung von Rechtsfällen überwacht.


WARUM ERFASSEN WIR DIESE INFORMATIONEN?

Bereitstellung und Wartung unserer Dienstleistungen:

Wir verwenden die gesammelten Informationen, um unsere Dienste bereitzustellen und die Benutzeridentität zu überprüfen.
Wir verwenden die IP-Adresse und die eindeutigen Kennungen, die in den Cookies Ihres Geräts gespeichert sind, um Ihre Identität zu authentifizieren und unseren Service bereitzustellen. Aufgrund unserer gesetzlichen Verpflichtungen und Systemanforderungen können wir Ihnen keine Dienstleistungen ohne Daten wie Kontaktinformationen und transaktionsbezogene Informationen anbieten.

Um unsere BenutzerInnen zu schützen:

Wir verwenden die gesammelten Informationen, um unsere Plattform, Benutzerkonten und Archive zu schützen.
Wir verwenden IP-Adressen und Cookie-Daten, um uns vor automatisiertem Missbrauch wie Spam, Phishing und DDoS-Angriffen (Distributed Denial of Service) zu schützen.
Wir analysieren Aktivitäten mit dem Ziel, verdächtiges Verhalten frühzeitig zu erkennen, um potenziellen Betrug und Geldverlust für schlechte Akteure zu verhindern.

Für die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Anforderungen:

Die Achtung der Privatsphäre und Sicherheit der Daten, die Sie bei der Human Ecological Business Holding International Inc. und der Sirius Vision Limited speichern, ist ein Hinweis auf unseren Ansatz zur Einhaltung von Vorschriften, behördlichen Anforderungen und benutzergenerierten Anfragen. Wir werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben oder weitergeben, ohne dies von unserem Rechtsteam und / oder der vorherigen Zustimmung des Benutzers zu überprüfen.

Um die Site-Leistung zu messen:

Wir messen und analysieren Daten aktiv, um zu verstehen, wie unsere Dienste genutzt werden. Diese Überprüfungsaktivität wird von unserem Betriebsteam durchgeführt, um die Leistung unserer Plattform kontinuierlich zu verbessern und Probleme mit der Benutzererfahrung zu lösen.
Wir überwachen kontinuierlich die Aktivitätsinformationen und die Kommunikation unserer Systeme mit Benutzern, um Probleme zu suchen und schnell zu beheben.

Um mit Ihnen zu kommunizieren:

Wir verwenden die gesammelten persönlichen Informationen wie eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer, um direkt mit den BenutzerInnen (Ihnen) zu interagieren, wenn Sie Kundenunterstützung für ein Ticket bereitstellen, oder um Sie über Anmeldungen, Übergänge und Sicherheit auf dem Laufenden zu halten. Ohne die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zur Bestätigung jeder Mitteilung können wir Ihre eingereichten Anfragen, Fragen und Anfragen nicht beantworten. Alle direkten Mitteilungen werden vertraulich behandelt und intern auf ihre Richtigkeit überprüft.

Zur Durchsetzung unserer Nutzungsbedingungen und anderer Vereinbarungen:

Für uns und unsere Kunden ist es sehr wichtig, dass wir potenziell verbotene oder illegale Aktivitäten, die gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen, kontinuierlich überprüfen, untersuchen und verhindern. Zum Nutzen unserer gesamten Nutzerbasis setzen wir unsere Vereinbarungen mit Dritten sorgfältig durch und untersuchen aktiv Verstöße gegen unsere veröffentlichten Nutzungsbedingungen. Human Ecological Business Holding International Inc. und Sirius Vision Limited behalten sich das Recht vor, die Bereitstellung von Diensten für BenutzerInnen zu beenden, die Aktivitäten ausführen, die gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen.


WIE SCHÜTZT WIR BENUTZERDATEN?

Human Ecological Business Holding International Inc. und Sirius Vision Ltd. haben eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen implementiert, um sicherzustellen, dass Ihre Informationen nicht verloren gehen, missbraucht oder geändert werden. Unsere Datensicherheitsmaßnahmen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, PCI-Scannen, Secured Sockets Layered-Verschlüsselungstechnologie, Pseudonymisierung, interne Datenzugriffsbeschränkungen und strenge physische Zugriffskontrollen auf Dateien. Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, eine 100% sichere Übertragung von Daten über das Internet oder eine elektronische Speicherung zu gewährleisten. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die Verantwortung zu verstehen, unabhängig Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten zu treffen.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre persönlichen Daten, insbesondere Konto- und / oder Passwortinformationen, kompromittiert wurden, sperren Sie bitte Ihr Konto und wenden Sie sich sofort an den Kundendienst.

KONTAKTIEREN SIE UNS

Wir verpflichten uns, die Freiheiten und Rechte aller unserer BenutzerInnen und KundInnen zu respektieren, die unserem Service ihr Vertrauen geschenkt haben. Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu dieser Datenschutzrichtlinie haben oder eine Datenschutzanfrage stellen möchten, lesen Sie bitte unsere FAQ oder kontaktieren Sie uns: contact[at]humanecologybusiness[dot]com


Beendigung / Löschung von Registrierungen

Da bei der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS jedwede Dienstleistungen, Investments, Finanzierungen oder Service-Leistungen immer separat vertraglich vereinbart werden, ist eine Registrierung auf der Site grundsätzlich nicht notwendig und dient letztendlich nur der zirka 14-tägigen Information beziehungsweise Zusendung eines Newsletters. Unabhängig davon, egal ob registriert oder eine vertragliche Vereinbarung einem Geschäft zugrunde liegt, gilt folgendes:
Jede auf unserer Website, fincon.group, registrierte Person oder Firma kann jede Registrierung bei der FinCon Group, respektive den verwaltenden Unternehmen HEBHI und SIRIUS, inklusive allen Tochter-, Schwesterunternehmen und kooperierenden Unternehmen - sofern dort überhaupt auch (automatisch) registriert - jederzeit beenden, beziehungsweise entweder, sofern angeboten, online löschen oder, falls nicht auf der Site angeboten, mittels E-Mail mit einer Empfangsbestätigung an contact[at]humanecologybusiness[dot]com kündigen (zur Löschung beantragen).

Jede Beendigung und Löschung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Jede eingegangene und bestätigte Beendigung und Löschung eines Nutzer-Kontos ist völlig kostenlos und wird, im Falle einer Email-Abwicklung mit Ausnahme des Versendens einer Bestätigungs-E-Mail, ohne Kommentar innerhalb von maximal zweiundsiebzig (72) Stunden akzeptiert und ausgeführt.

Wenn ein/e Kundin eine Löschung eines Benutzer-Kontos via Email vornimmt (aufgrund Ermangelung einer Online-Lösung) und obwohl sie/er ihre/seine Spam-/Junk-Ordner überprüft hat, keine Bestätigungs-E-Mail (Bestätigung des Eingangs und der Ausführung der Löschung) von der FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS erhalten hat, muss die jeweilige Löschung erneut per E-Mail oder per Telefonanruf urgiert werden.

Bearbeitungsgebühren

Die FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS erheben für die angebotenen Reverse-Merger-Investments und Reverse-Merger-Finanzierungen grundsätzlich keinerlei Vorabgebühren.

Die Entschädigung der Standard-Dienstleistungen betreffend der angebotenen Investments und Finanzierungen der FinCon Group erfolgt in der Regel ausschließlich mittels Übertragung von Aktienanteilen der jeweils durch ein Reverse-Merger übernommenen, börsennotierten Gesellschaft durch die fusionierende, kapitalsuchende Gesellschaft und dies immer erst nach vollkommen abgeschlossener Abwicklung eines Reverse Merger.

Ausgenommen von diesem Standard-Dienstleistungen ohne Vorabkosten sind sämtliche Aufgaben aus dem nachfolgend angeführten Voll-Service-Paket. Derartige, vorweg vereinbarungsgemäß an die FinCon Group übertragene und von dieser akzeptierte (gegengezeichnete) Aufgaben werden entweder wie nachfolgend in der Beschreibung des Voll-Service-Pakets oder aber je nach vorab gestelltem Angebot verrechnet. Die Bezahlung jeglicher kostenpflichtiger Leistungen hat, nach gegenseitiger Vereinbarungs- oder Auftragsunterzeichnung ausschließlich im Voraus und online zu erfolgen. Nachschüssige Zahlungen werden von der FinCon Group, beziehungsweise von HEBHI oder SIRIUS nicht angeboten und akzeptiert.

Rechtsvorbehalt:
Die FinCon Group, respektiver die Human Ecological Business Holding International Inc. (HEBHI) und die Sirius Vision Limited (SIRIUS), sowie sämtliche KooperationspartnerInnen (Unternehmen) behalten sich das Recht vor, jegliche Gebühren jederzeit anzupassen. Eine solche Entscheidung betrifft jedoch niemals bereits unterzeichnete Verträge oder Vereinbarungen mit darin vereinbarten Gebühren, sondern gilt immer nur für jegliche weitere, neue Verträge oder Vereinbarungen. Registrierte NutzerInnen, KundInnen, InvestorInnen und Kapitalsuchende werden mindestens 14 (vierzehn) Tage vor Rechtsgültigkeit per E-Mail über derartige Preisänderungen informiert.


Unternehmen, Geschäftsleitung und Kontakt

Die FinCon Group ist eine unabhängige Beratungs- & Service-Kooperative internationaler AnwältInnen, BörsenexpertInnen, SteuerberaterInnen, UnternehmensberaterInnen und entsprechenden Firmen aus dem Investment- und Finanzierungsbereich mit Spezialisierung auf Reverse-Merger-(Zwischen)Investments, Reverse-Merger-Finanzierungen, IPOs, ICOs und ITOs.

Angeboten und verwaltet wird die FinCon Group von der Human Ecological Business Holding International Inc. in Albany, New York, USA und der Sirius Vision Ltd. in Dublin, Irland, EU.

Direktor beider vorgenannter Gesellschaften, sowie Initiator und operativer Abwickler aller Geschäfte im Zusammenhang mit der FinCon Group und Verantwortlicher für diese Site ist Mario Eduard Giovanelli.

Die

HUMAN ECOLOGICAL BUSINESS HOLDING INTERNATIONAL INC.

ist, unabhängig ihrer Holding-Funktion, in erster Linie für alle Geschäftsabwicklungen in den USA, insbesondere der Durchführung von Reverse-Merger mit US-Börsenmänteln zuständig.

Gegründet wurde die Human Ecological Business Holding International Inc. am 8. August 2014

FILE#:140808010174
DOS ID:4619150
EIN (Steuernummer): 61-174 3669

Registrierungs-Office:
90 STATE ST STE 700, Office 40
Albany, NY 12207

Die Registrierung erfolgte beim Department of State in New York - Division of Corporations und kann über die Firmenbuch-Site https://apps.dos.ny.gov/publicInquiry/ eingesehen beziehungsweise überprüft werden.


Die

SIRIUS VISION LIMITED

ist in erster Linie für alle Geschäfte, beziehungsweise Abwicklungen innerhalb Europas, sowie in der Regel für alle Abrechnungen im Zusammenhang mit zahlungspflichtigen Geschäften mit der FinCon Group zuständig.

Gegründet wurde die Sirius Vision Limited am 12. Oktober 2020.
Registrierungs-Nr.: 679399

Die Registrierung erfolgte beim CRO Company Registration Office in Irland, Bloom House, Gloucester Place Lower, Dublin 1 und kann über die Firmenbuchseite des CRO eingesehen beziehungsweise überprüft werden: https://core.cro.ie/

Adresse: COLIEMORE HOUSE, COLIEMORE ROAD, DALKEY, CO. DUBLIN, A96 A8D5, IRELAND


Emailadresse für alle Geschäfte mit der FinCon Group: contact[at]humanecologybusiness[dot]com


Website

Die offizielle Website der FinCon Group wird über die Domain, https://fincon.group angeboten.


GEGENSTAND DER AGBs


1. Angebot

Die von der HEBHI und SIRIUS über die FinCon Group angebotenen Dienstleistungen umfassen einerseits hochprofitable, kurzfristige Investments ohne marktübliche Risiken auf Basis von Reverse-Merger-Zwischenfinanzierungen und andererseits unbürokratische, schnelle Finanzierungen für Expansionspläne, in erster Linie von KMUs und Start-Up's auf Basis von Reverse Mergers.

Zusätzlich bietet die FinCon Group insbesondere KMUs und Start-Up's ein Voll-Service angefangen von der Ausgestaltung von Business-Plänen inklusiver aller zweckdienlicher Marktrecherchen und deren Übersetzungen, Firmengründungen in den unterschiedlichsten Ländern, anwaltliche, steuerliche und unternehmerische Beratungen und Dienste, Web-, Software-, Blockchain und Kryptowährungs-Entwicklungen, Domains, Webspace und Webhosting, sowie die Entwicklung und Umsetzung von internationalen Franchise-Betrieben.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche von der HEBHI und SIRIUS über die FinCon Group angebotenen Geschäfte.


2. Vertragsverpflichtung

Jede registrierte Person oder jedes registrierte Unternehmen, sowie insbesondere bereits in einer Geschäftsbeziehung mit der FinCon Group, respektive der operativen Gesellschaften, der HEBHI und SIRIUS befindliche Personen oder Unternehmen wie InvestorInnen, Kapitalsuchende und Service-NutzerInnen nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie jegliche separat und zusätzlich vereinbarte und gegenseitig unterzeichnete Verträge oder Vereinbarungen, als auch andere zweckdienliche beiderseits akzeptierte Rechtsbestimmungen wie diese auf der Website zugänglich und hier enthalten sind, die Grundlage für eine optimale Zusammenarbeit mit der FinCon Group, resepktive den operativen Gesellschaften HEBHI und SIRIUS, möglichen, involvierten Tochter- und Schwestergesellschaften, sowie strategischen KooperationspartnerInnen, bilden.

Jede registrierte Person oder jedes registrierte Unternehmen, sowie insbesondere bereits in einer Geschäftsbeziehung mit der FinCon Group, respektive der operativen Gesellschaften, der HEBHI und SIRIUS befindliche Personen oder Unternehmen, wie InvestorInnen, Kapitalsuchende und Service-NutzerInnen sind streng an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie jegliche separat und zusätzlich vereinbarte und gegenseitig unterzeichnete Verträge oder Vereinbarungen, als auch andere zweckdienliche beiderseits akzeptierte Rechtebestimmungen wie diese auf der Website zugänglich und hier enthalten sind, gebunden und dürfen außerdem in Bezug auf jedwede Informationen oder Präsentationen die an Dritte weitergegeben werden nur von HEBHI, SIRIUS, beziehungsweise der FinCon Group, sofern überhaupt genehmigt oder nicht ausdrücklich untersagt, ausschließlich schriftlich, fotografisch, audio- oder videotechnisch Aussagen, Bestimmungen, Informations- oder Marketingmaterial nutzen und/oder weitergeben, beziehungsweise benötigt für anderweitige Aktionen und oder Statements die schriftlich genehmigte Erklärung von HEBHI, SIRIUS und/oder Tochter- und Schwestergesellschaften, sowie KooperationspartnerInnen.

3. Persönliche Verantwortung

Jede registrierte Person und jedes registrierte Unternehmen, sowie insbesondere bereits in einer Geschäftsbeziehung mit der FinCon Group, respektive der operativen Gesellschaften, der HEBHI und SIRIUS befindliche Personen oder Unternehmen, wie InvestorInnen, Kapitalsuchende und Service-NutzerInnen führen alle externen privaten und geschäftlichen Transaktionen, insbesondere solche im Zusammenhang mit externen Kosten und Aufwendungen die sich aus einem Geschäft im aktiven Gebrauch ergeben, wie zum Beispiel Steuern oder andere (öffentliche) Gebühren völlig unabhängig und entsprechend der gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen des jeweiligen Wohnsitzlandes oder des Landes in dem das Unternehmen registriert ist durch. HEBHI, SIRIUS und eventuelle Tochter- oder Schwestergesellschaften, sowie operativ involvierte Personen oder KooperationspartnerInnen können nicht für administrative und insbesondere steuerliche und rechtliche Mängel von KundInnen verantwortlich gemacht werden.

Die Kooperation mit HEBHI, SIRIUS, respektive etwaiger Tochter- und Schwestergesellschaften, sowie mit KooperationspartnerInnen, egal ob Privatpersonen oder Unternehmen, sowie jedwede andere Form der Zusammenarbeit basiert auf vollkommen freiwilliger Basis.


4. Tabellarische und grafische Informationen

Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen irgendwelche Tabellen oder Grafiken enthalten sind oder zur irgend einem späteren Zeitpunkt eingefügt werden, unterliegen diese, sofern nicht ausdrücklich anderweitig erklärt, der vollen vertraglichen Gültigkeit und müssen von allen Vertragsparteien, HEBHI, SIRIUS, und eventuellen Tochter- oder Schwestergesellschaften, sowie operativ involvierten Personen oder KooperationspartnerInnen und den jeweiligen KundInnen vollständig akzeptiert werden.

5. Investments


5.1. Art der Investments

Prinzipiell bietet die FinCon Group, respektive bieten die operativen Gesellschaften, HEBHI und SIRIUS allen potentiellen InvestorInnen, Privatpersonen wie Unternehmen gleichermaßen immer eine Investmentmöglichkeit in Form einer Zwischenfinanzierung eines Reverse Merger, auch Reverse Takeover oder zu Deutsch, einer umgekehrten Fusion.

Detaillierte Informationen worum es sich bei Reverse Merger genau handelt und zur Funktion dieser sind entweder auf unserer Site unter, "Warum Reverse Merger und Funktion", http://fincon.group/index.php/warum-reverse-merger-funktion, oder auf "Wikipedia.org", https://de.wikipedia.org/wiki/Reverse_Takeover, nachzulesen, sowie mittels einfacher Sucheingabe bei einer der angebotenen Internet-Suchmaschinen zahlreich vorzufinden.

Zusatzinformation zu gesondert ausgewiesenen möglichen Abweichungen oder begleitenden Maßnahmen:

In besonderen Ausnahmefällen, heißt sofern sich ein Expansionswunsch oder ein Start-Up mittels eines Reverse Merger nicht (ausreichend) finanzieren lässt, nutzt die FinCon Group eine US-Börsenemission (Börsennotierung) auf Basis der vom ehemaligen US-Präsidenten geschaffenen, Regulation A, einer Börsennotierungs-Variante die auch für Start-Up's möglich ist und Kapitalisierungen bis zu fünfzig (50) Millionen US-Dollar pro Jahr zulässt. Die wesentlichen Unterschiede einer Börsennotierung nach Regulation A zu einem Reverse Merger bestehen darin, dass eine Börsennotierung nach Regulation A in der Regel länger dauert als ein Reverse Merger [minimum sechs (6) Monate bis zu einem Jahr] und außerdem, selbst bei bestmöglicher Vorbereitung die definitive Genehmigung durch die Börse nicht garantiert werden kann. Sollte, unabhängig der längeren Laufdauer eines derartigen Zwischen-Investments von in der Regel (aus Sicherheitsgründen) zwei (2) Jahren, einmal eine derartige Börsennotierung (nach Regulation A) auch nach entsprechenden Nachbesserungen der Listungsunterlagen von der Börse nicht akzeptiert werden, würden InvestorInnen ihr diesbezüglich investiertes Kapital zurückerstattet erhalten.
Auf derartige Fälle, Börsennotierungs-Absicht via Regulation A, die wie schon angeführt eine äußerst seltene Ausnahme darstellen, wird entweder bereits auf der Site der FinCon Group bei der Projektvorstellung explizit darauf hingewiesen, oder aber werden interessierte InvestorInnen bei Anfrage gesondert diesbezüglich umfänglich informiert. Sofern keinerlei explizite Informationen bei einem Projekt erwähnt werden, handelt es sich immer um eine Reverse-Merger-Finanzierung und ein dementsprechendes Standard-Investment.

Detaillierte Informationen zu einer Börsenemission nach Regulation A finden Sie (in Englischer Sprache) auf Wikipedia.org unter https://en.wikipedia.org/wiki/Regulation_A , Investopedia, https://www.investopedia.com/terms/r/regulationa.asp oder in folgender Studie (ebenfalls in Englischer Sprache: https://www.sec.gov/files/Knyazeva_RegulationA.pdf

Aus Gründen umfassender, seriöser Information und um eventuellen späteren Missverständnissen vorzubeugen, führen wir an, dass von Fall zu Fall, sofern es für kapitalsuchendes KMU oder Start-Up von zusätzlichem Vorteil ist, gleichzeitig mit einer Reverse-Merger-Finanzierung oder einer Börsennotierung nach Regulation A ein "Initial Coin Offering" (ICO oder ITO), eine Methode des Crowdinvestings, die von Unternehmen verwendet wird, deren Geschäftsmodell auf Kryptowährungen basiert zur Anwendung gelangt.

Informationen zu Crowdinvestings finden Sie ebenfalls auf Wikipedia.org, unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Crowdinvesting
Informationen zu ICO's (auch Intitial Token Offerings / ITO genannt) finden Sie auch auf Wikipedia.org, unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Initial_Coin_Offering

5.2. Investitionsbeträge und Währungen

Generell werden für sinnvolle und erfolgversprechende Revers Merger inklusive des nachfolgend notwendigen Marketingkapitals für die Bewerbung des Aktienan- und -verkaufs oder die Kooperation mit Investmentbankern, Dealer-Brokern und ähnlichen Wertpapierhändlern, wie diese von der FinCon Group für kapitalsuchender KMUs und Start-Up's durchgeführt werden, ungefähr $ 500.000,00 (in Worten: fünfhunderttausend US-Dollar). Bei speziellen Expansionsplänen oder Start-Up's kann jedoch auch wesentlich mehr Zwischenfinanzierungs-Kapital notwendig sein. Der für das jeweils benötigte Kapitalbedarf für ein geplantes Reverse Merger wird in der Projektdarstellung auf unserer Site angeführt.

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS verfügen über Multiwährungskonten weshalb grundsätzlich sowohl in Euro oder US-Dollar investiert werden kann. Die interne Be- und Verrechnung erfolgt aufgrund der überwiegend in den USA umgesetzten Reverse Merger immer in US-Dollar. Euro-Investments werden zu dem zum Zeitpunkt der Investition, heißt dem effektiven Eingang des Investitionsbetrages auf dem von der FinCon Group bekanntgegebenen Bankkonto, offiziell gültigen Kurs in Dollar umgerechnet.

Minimal-Investition:

Die Minimal-Investition pro Zwischenfinanzierungs-Projekt die von der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS akzeptiert werden kann beträgt immer $/€ 10.000,00 (in Worten: zehntausend Dollar oder Euro).

Maximal-Investition:

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS geben in der Regel kein Investitions-Maximum, beziehungsweise Investitions-Limit vor. Allerdings ist pro Finanzierungs-Projekt immer nur eine Investition in der, in der Projekt-Darstellung angegebenen, benötigten Kapitalmenge für das jeweilige Reverse Merger abzüglich bereits erfolgter Investitionen1) möglich.

Werden von InvestorInnen höhere Beträge als für ein aktuelles einzelnes Finanzierungs-Projekt2) notwendig, investiert, fließen Überschüsse (darüber hinausgehende Investitionsbeträge) immer in das nächstfolgende Finanzierungs-Projekt2) ein.

InvestorInnen, die daran interessiert sind höhere als für das jeweils aktuelle Finanzierungs-Projekt benötigte Beträge zu investieren oder eine solche selbstständig mittels der vorgegebenen Investitionsvereinbarung vornehmen, werden in Folge von der FinCon Group unmittelbar nach Eingang des Investitionsbetrages auf dem angegebenen Konto über die exakte Aufteilung, beziehungsweise die genaue Zuweisung ihres Investments zu den jeweiligen Finanzierungs-Projekten informiert.

InvestorInnen oder InvestorInnen-Gruppen, [Letztere müssen sich immer von einer einzigen Person oder Firma (Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei, Notar, Treuhänder, etc.) vertreten lassen, die FinCon Group kooperiert pro Investment immer nur mit einer Kontaktstelle] die daran interessiert sind, die komplette für ein Reverse Merger benötigte Summe, beziehungsweise einen eventuell offenen Restbetrag zur Gänze zu investieren, können in der Investment-Vereinbarung individuell ein spezielles Projekt zur Finanzierung, respektive für ihr Investment auswählen. 

1) Sofern für ein aktuelles Finanzierungs-Projekt bereits Investment-Kapital eingeflossen ist, kann noch der in der jeweiligen Projekt-Vorstellung ersichtliche Restbetrag investiert werden, heißt: interessierte InvestorInnen können einerseits jederzeit einsehen, wieviel Kapital zur Umsetzung eines Reverse Merger für das jeweils aktuelle Projekt noch benötigt wird und andererseits wissen sie bei höheren Investments als für den aktuellen Pool noch benötigt exakt, welche/r Teilbetrag/Teilbeträge des Investments in den oder die nächstfolgenden Pools einfließen.

2) Auf der Site der FinCon Group ist das jeweils aktuelle Finanzierungs-Projekt in der Regel an erster Stelle, in jedem Falle mit der jeweils niedrigsten Projekt-Nummer dargestellt.

 

5.3. Investment-Phasen, Laufende Statusinformationen

Jedes Investment unterliegt grundsätzlich drei (3) sogenannten Investment-Phasen.

Die erste Phase entspricht der Ansammlung des für die Durchführung des Reverse Merger inklusive des notwendigen nachfolgenden Marketingkapitals im jeweiligen, sogenannten Investment-Pools eines zur Reverse-Merger-Finanzierung anstehenden Projekts. Diese Phase, die von der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS auch als Investment-Phase bezeichnet wird unterliegt einer individuellen Dauer die vorab nicht definitiv festgelegt, sondern vereinbarungsgemäß lediglich mit einer Maximaldauer von sechs (6) Monaten befristet, beziehungsweise festgelegt wird.

Die zweite Phase betrifft in Folge die tatsächliche Umsetzung des jeweiligen Reverse Merger. Diese Phase, die von der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS auch als Reverse-Merger-Phase bezeichnet wird und vereinbarungsgemäß den tatsächlichen Beginn der Laufdauer eines Investments darstellt, ist zeitlich auch nicht definitiv einzugrenzen und wird vereinbarungsgemäß ebenfalls mit einer Maximaldauer von vier (4) Monaten befristet, beziehungsweise festgelegt.

Die dritte und letzte Phase stellt jenen Zeitraum nach erfolgreich umgesetzten Reverse Merger dar, welcher der letztendlichen Übertragung der Aktien oder der gewünschten Barauszahlung des garantierten Gewinnes innerhalb der Lock-Up-Period - siehe in Folge - dar. Diese Phase, die von der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS auch als Auszahlungs-Phase bezeichnet wird ist zeitlich sehr wohl definitiv bekanntzugeben und im Rahmen der Lock-Up-Period - siehe nachfolgend - dargestellt.

Während aller dieser drei Abwicklungs-Phasen werden InvestorInnen laufend in einem maximalen Zeitabstand von einem Monat über den aktuellen Status (Stand der Abwicklung) per Email informiert.

Sollte aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen die jeweilige Maximaldauer einer Phase, insbesondere der ersten, Investment-Phase (sechs Monate) und der zweiten, Reverse-Merger-Phase (vier Monate) überschritten werden, heißt sich im Verlaufe der Abwicklung einer Verzögerung oder Überschreitung der Maximaldauern abzeichnen, werden alle in den jeweiligen Investment-Pool investierten InvestorInnen rechtzeitig gesondert über den Stand der Abwicklung, insbesondere dem Grund der (sich abzeichnenden) Verzögerung/en informiert und können sich entweder dafür entscheiden auszusteigen und ihren Investitionsbetrag zurückzuerhalten oder zuzuwarten und eine außerordentliche Verzögerung zu akzeptieren.

5.4. Profit

Grundsätzlich und als Standard gilt bei Investments für Reverse-Merger-Zwischenfinanzierungen über die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS immer eine Kapitalverdoppelung als vereinbart.

Übernimmt ein/e InvestorIn oder eine InvestorInnen-Gruppe die sich durch eine Einzelperson oder ein Unternehmen beziehungsweise ein/e AnwältIn oder Anwaltskanzlei vertreten lässt das gesamte für ein jeweiliges Projekt (Projekt-Pool) nötige Kapital, dann gilt für diese InvestorIn oder InvestorInnen-Gruppe immer Kapitalverdreifachung.


Dies bedeutet, jede/r InvestorIn, egal ob Privatperson oder Unternehmen kauft sich zu einem Diskont - der englische Fachbegriff dafür lautet "investing at a discont3) - von 50% (in Worten: fünfzig Prozent) in das jeweilige Reverse Merger ein. Mit anderen Worten: Mit dem jeweiligen Investment erwirbt ein/e InvestorIn immer Aktien der börsennotierten Gesellschaft mit der das jeweilige kapitalsuchende Unternehmen (KMU oder Start-Up) letztendlich fusioniert zum doppelten Wert des tatsächlichen Investments.
Im Falle der Finanzierung beziehungsweise eines Investments in der vollen Höhe eines Projekts (Projekt-Pool) durch einzelne InvestorInnen oder eine InvestorInnen-Gruppe entspricht der Diskont zu dem man sich einkauft 66,66% (in Worten: sechsundsechzig komma sechsundsechzig Prozent).

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS wickeln den kompletten Geschäftsvorgang derart ab, dass bereits während des Reverse Merger, also bereits zum Zeitpunkt der offiziellen Übernahme der börsennotierten Gesellschaft (der Fusion mit der börsennotierten Gesellschaft) Aktien im Gegenwert des doppelten Investitionsbetrages einer/eines InvestorIn einbehält.

Zusätzlich, um eventuellen Kursverlusten während der Lock-Up-Period, siehe weiter unten unter Punkt 5.5. Laufzeit des Investments / Lock-Up-Period (Sperr- / Haltefrist), vorzubeugen und immer den vereinbarungsgemäßen doppelten Wert des jeweiligen Investments garantieren zu können, behält sich die FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS weitere Aktien zum Gegenwert von weiteren 25% (in Worten: fünfundzwanzig Prozent) des Investments ein. Treten keinerlei oder geringfügigere Kursverluste als der Wert der zusätzlich einbehaltenen Akt ein, wird diese einbehaltene Überzahl an Aktien der börsennotierten Gesellschaft nach Ablauf der Lock-Up-Period an die jeweils Kapitalsuchenden retourniert.

Aus dieser Vorgangsweise ist immer eine Kapitalverdoppelung, beziehungsweise ein Profit (Gewinn) von 100% (in Worten: einhundert Prozent) garantiert. Bei Einzel-InvestorInnen oder InvestorInnen-Gruppen die das Investment eines kompletten Finanzierungs-Projektes übernehmen entsprechend Kapitalverdreifachung beziehungsweise ein Profit von 200% (in Worten: zweihundert Prozent).

Kommt es zu einer Kurzsteigerung der Aktien der übernommenen börsennotierten Gesellschaft während der Lock-Up-Period und hat/haben der/die InvestorInnen sich dafür entschieden die Aktien anstelle einer Barauszahlung zu übernehmen, kommt der aus einer Kurssteigerung resultierende Gewinn den InvestorInnen zugute. Hat/haben sich InvestorInnen für eine Barabgeltung des ursprünglichen Investments und des Profits entschieden, erfolgt keine um den Kursanstieg erhöhte Barauszahlung, sondern wird der definitive doppelte Investitionsbetrag ausbezahlt.

Sollte, aus welchen grundsätzlich unerfindlichen Gründen auch immer und trotz intensiver Vermarktung der Aktien, der Kursverfall der Aktien einer übernommenen börsennotierten Gesellschaft innerhalb der gesamten gestaffelten Lock-Up-Period von zwölf (12) Monaten irgendwann derart fallen, dass die einbehaltenen 225% (in Worten: zweihundertfünfundzwanzig Prozent) der gesamten Investments diesen Kursverlust insofern nicht mehr abdecken, dass nicht einmal mehr der 100%-ige (in Worten: hundertprozentige) Gewinn gewährleistet werden kann, erklären sich InvestorInnen ohne nachträgliche Einrede bereit, auch mit einem geringeren als den garantierten einhundertprozentigen Gewinn einverstanden zu sein. Grundsätzlich können InvestorInnen jedoch davon ausgehen, dass die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS den Markt beziehungsweise die Aktienkurse einer durch ein von der FinCon Group durchgeführten Reverse Merger übernommenen Gesellschaft, schon aus eigenem Interesse (auch die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS besitzen folglich Aktien dieser Gesellschaft als einziges Honorar für die erbrachten Leistungen ) genau beobachtet und garantiert, dass im Falle von Kursverlusten während der Lock-Up-Period welche abzeichnen, dass die einbehaltene 'Fünfundzwanzig-Prozent-Reserve' einen hundertprozentigen Profit nicht mehr erwarten lassen, die Lock-Up-Period mit sofortiger Wirkung beendet und die Aktien sofort an die InvestorInnen überträgt oder wunschgemäß sofort den Gegenwert in bar ausbezahlt.

Boni:
Von Fall zu Fall, insbesondere im Falle von Fintech- oder ähnlichen Projekten, werden InvestorInnen von den jeweils kapitalsuchenden Unternehmen (KMUs oder Start-Up's) Sonderboni, meist in Form von handelbaren Kryptowährungen, aber auch anderen Incentives angeboten. Derartige Boni werden in der Projekt-Darstellung auf der Site der FinCon Group gesondert angeführt. 

Da derartige Boni keinen Regelfall darstellen und in den jeweiligen Investment-Vereinbarung nicht gesondert festgehalten und vereinbart sind, gilt immer und ausschließlich, wird ein Investment-Bonus bei einem (von einem) Finanzierungs-Projekt (KMU oder Start-Up) angeboten und fließt das jeweilige Investment auch in diesen Finanzierungs-Pool, gilt der jeweilige Bonus auch ohne vereinbarungsgemäße Erwähnung als hundertprozentig gewährleistet und kommt - nach erfolgreicher Abwicklung des jeweiligen Reverse Merger - auch auf die angekündigte Weise und im angekündigten Umfang den jeweiligen InvestorInnen zugute.

3) Detaillierte Informationen zum Investment-Diskont, respektive "investing at a discont" finden Sie auf: https://www.investopedia.com/terms/a/at-a-discount.asp


5.5 Laufzeit des Investments

Bis ein neuer Investment-Pool zur Deckung der Reverse Merger und Marketingkosten eines neuen Finanzierungsprojekts in einer üblichen Größenordnung von rund $/€ 500.000,00 (in Worten: fünfhunderttausend Dollar oder Euro) gefüllt ist (Investment-Phase), vergeht in der Regel nur kurze, von Fall zu Fall jedoch nicht konkret festzulegende, beziehungsweise anzugebende Zeit von rund vier (4) bis zwölf (12) Wochen, in seltenen Fällen auch etwas länger.

Die Umsetzung des Reverse Merger als solches (Reverse-Merger-Phase), nimmt jedoch nur einige Wochen - im Idealfall sogar nur 30 Tage - in Anspruch.

Heißt: Im Idealfall vergehen vom ersten Investment bis zum letztendlich erfolgreich umgesetzten Reverse Merger nur acht (8) bis sechzehn (16) Wochen, folglich zwei (2) bis vier (4) Monate.

Obwohl eine komplette Abwicklung sehr wohl unterjährig, heißt innerhalb nur weniger Wochen abgeschlossen sein kann und meist auch ist, nennt die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS sowohl hier in diesen Geschäftsbedingungen und insbesondere in den jeweiligen Investment-Vereinbarungen aus Sicherheitsgründen jedoch immer eine Laufdauer von einem Jahr. Heißt: Abgesehen von der Investment-Phase und mit der tatsächlichen Laufdauer des Investments (Reverse-Merger-Phase) verdoppeln InvestorInnen der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS ihr Investment üblicherweise innerhalb Jahresfrist.

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die vereinbarungsgemäße Laufdauer von einem Jahr (beginnend mit der Reverse-Merger-Phase) der absoluten maximalen Laufdauer entspricht. Grundsätzlich ist die Laufdauer eines Investments jedoch bereits nach vollendetem Reverse Merger und der danach folgenden Lock-Up-Period beendet. Heißt: Es kann durchaus vorkommen, dass die Laufzeit eines Investments nicht länger als, wie vorweg bereits angeführt, rund vier (4) bis sechs (6) Monate plus der vereinbarten Lock-Up-Period beträgt.
 
Lock-Up-Period (Sperr- / Haltefrist):

Würden alle InvestorInnen, sowie alle bisherigen und möglicherweise verbliebenen AktionärInnen des börsennotierten Unternehmens mit dem fusioniert wurde zur gleichen Zeit, insbesondere unmittelbar nach erfolgtem Reverse Merger (Fusionierung) einen großen Teil oder gar alle erhaltenen oder in ihrem Besitz befindlichen Aktien verkaufen, würde dies zu einem nicht unwesentlichen Kurzverfall der Aktien des börsennotierten Unternehmens zur Folge haben und die jeweils kapitalsuchenden Unternehmen (KMUs oder Start-Up's) welche die Fusion zwecks Kapitalisierung ihres Vorhabens gewünscht haben beträchtlich schädigen.

Um derartige Kursverluste aufgrund von gleichzeitigen Aktienverkäufen in hoher Anzahl vorzubeugen, wird in der Regel, so auch im Falle der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS mit allen bestehenden und verbliebenen AktionärInnen, sowie mit den neuen AktionärInnen (den InvestorInnen) eine sogenannte Lock-Up-Period4) (zu Deutsch auch Sperr- oder Haltefrist) vereinbart. Dabei hält sich die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS an einem Mittelwert der in Deutschland üblichen Lock-Up-Period (Sperr- oder Haltefrist) von sechs (6) bis achtzehn (18) Monaten. Heißt: Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS übergeben die jeweiligen Aktien zum doppelten Wert des Investments oder, sofern dies von einem/einer InvestorIn so gewünscht wurde, zahlt den entsprechenden Barbetrag (aufgrund der Aktienverkäufe durch die FinCon Group, HEBHI oder SIRIUS) innerhalb des fairen Mittelwerts von zwölf (12) Monaten in zeitlich gestaffelten Teilmengen oder Teilbeträgen an die InvestorInnen aus.

Die diesbezügliche Staffelung der vereinbarungsgemäßen Lock-Up-Period (Sperr-, bzw. Haltefrist) ist grundsätzlich wie folgt festgelegt:

    • Drei (3) Monate nach abgeschlossenen Reverse Merger werden 25% (in Worten: fünfundzwanzig Prozent) der Aktien übergeben oder der entsprechende Gegenwert in bar ausbezahlt;
    • Weitere drei (3) Monate später, also sechs (6) Monate nach abgeschlossenen Reverse Merger weitere 25% (fünfundzwanzig Prozent);
    • Neun (9) Monate nach Reverse Merger, 25% (fünfundzwanzig Prozent)
      und letztendlich
    • Zwölf (12) Monate nach Reverse Merger die letzten 25% (fünfundzwanzig Prozent).

Dies bedeutet, dass InvestorInnen sechs (6) Monate nach erfolgtem Reverse Merger bereits das von ihnen getätigte Investment retour erhalten haben und der Profit in den folgenden maximal weiteren sechs (6) Monaten ausbezahlt ist.

Trotz der Einbehaltung von zusätzlichen Aktien in der Höhe von, den hundertprozentigen Gewinn überschreitenden weiteren fünfundzwanzig Prozent des investierten Gesamtkapitals, wie unter Punkt 5.4. Profit ausgeführt, garantiert die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, dass im Falle der Abzeichnung von Kursverlusten die diesen Sicherheitseinbehalt nicht mehr abdecken könnten, die grundsätzliche Lock-Up-Period frühzeitig, heißt sofort bei Abzeichnung entsprechender Kursverluste, beendet und den InvestorInnen je nach deren Wunsch sofort entweder alle (restlichen) Aktien übergibt oder den gesamten (restlichen) Barbetrag überweist.


5.6. Risiko

Reverse-Mergers gehören zu den M&A-Transaktionen die, nicht zuletzt aufgrund der faktischen Risikolosigkeit, gerne als die „Königsdisziplin“ im Investmentbanking beziehungsweise der Corporate Finance bezeichnet werden.

Faktoren die ein Verlustrisiko ausschließen:

5.6.1. Sorgfältige Überprüfungen
Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS übernehmen ausschließlich Finanzierungen für seriöse Unternehmen (KMUs oder Start-Up's) mit entsprechend zukunftsträchtigen Expansionsplänen oder Konzepten, prüfen und schließen dabei von vornherein mögliche bestehende Überschuldungen oder ähnliche (finanzielle) Probleme aus, überprüfen vorhandene Business-Pläne auf Realität und Umsetzbarkeit oder erstellen solche für unsere Finanzierungskunden (inkl. entsprechender Marktrecherchen) und prüfen auch jeden für eine Fusion in Frage kommenden Börsenmantel bis ins Detail. Den jeweiligen erfolgreichen Umsetzungen der Reverse-Merger für unsere Finanzierungskunden steht also nichts im Wege, heißt bezüglich der letztendlichen Umsetzbarkeit eines Reverse Merger besteht kein Risiko.

5.6.2. Unangetastete Investments
Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS sammeln sämtliche eingehende Investmentbeträge solange in einem Expansions- oder Projekt-Pool für das jeweils aktuelle Reverse-Merger-Projekt an, bis das jeweils benötigte Kapital zur Gänze vorhanden ist und zwischenzeitlich (während der Investment-Phase) alle Prüfungen wie unter Punkt 5.5.1. beschrieben, positiv abgeschlossen sind. Dies bedeutet, dass sämtliches Investitionskapital solange nicht angerührt wird (im Projekt-, bzw. Investment-Pool verbleibt) bis es zur tatsächlichen Umsetzung des geplanten Reverse-Merger kommt, mit anderen Worten der passende saubere Börsenmantel gefunden, die Überprüfung dieser Gesellschaft abgeschlossen und der Vertrag mit dem oder den AbgeberInnen unterzeichnet ist. Erst nachdem tatsächlich alle Prüfungen beendet, die Vertragsbedingungen ausgehandelt und der Übernahmevertrag durch unsere Anwälte abgeschlossen ist, fließt das Kapital, also die jeweiligen Investments. Ab diesem Zeitpunkt ist die börsennotierte Gesellschaft erworben und die an der Börse gehandelten Aktien stehen zur Verfügung.
Sollte (einmal) - aus welchen unerfindlichen Gründen auch immer - für ein Projekt kein Reverse-Merger durchgeführt werden können, ist es den InvestorInnen überlassen, ob sie ihr Investment einem anderen, dem jeweils nächsten Expansions- oder Projekt-Pool einfließen lassen oder den vollen Investitionsbetrag zurückerstattet haben wollen. Heißt bezüglich des Kapitalflusses, respektive des ordentlichen Einsatzes der Investments besteht ebenfalls keinerlei Risiko.

5.6.3. Abwicklung aus einer Hand
Die komplette Abwicklung, angefangen von den Investments, über das eigentliche Reverse-Merger, bis zur Übergabe der handelbaren und jederzeit verkäuflichen Aktien des börsennotierten Unternehmens oder einer wunschgemäßen Barauszahlung verbleiben jegliche Schritte und somit die absolute Kontrolle in den Händen der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, heißt bezüglich der Unmöglichkeit eines Zugriffs auf die eingegangenen Investitionen durch Dritte besteht ebenfalls kein Risiko.

5.6.4. Der wichtigste Sicherheitsfaktor - die generelle Marktsituation
Es besteht vollkommene Unabhängigkeit von den üblichen Markern des Geschäftserfolges, wie üblicherweise zum Beispiel von Umsätzen, Gewinnen, Kursschwankungen an der Börse oder zwischen unterschiedlichen Währungen und ähnlichem mehr. Alles was geschehen muss um InvestorInnen den vertraglich garantierten Profit verlässlich ausschütten zu können ist lediglich die Umsetzung des Reverse-Mergers, heißt bezüglich irgendwelcher sonstig möglicher Markteinflüsse: Kein Risiko.

Welche Umstände könnten – wenn auch auszuschließen – zu einem Verlust führen?

5.6.5. Globaler Finanz-Crash
Käme es während der kurzen Laufdauer eines Investments, also während der Investment-Phase und noch vor der endgültigen Umsetzung des jeweiligen Reverse Merger zu einem totalen und globalen Finanzcrash könnte sich unter Umständen der Wert (die Kaufkraft) eines Investments enorm verringern oder zur Gänze verlustig werden. Ein derartiger, globaler Finanz-Crash könnte auch den Wert der Aktien des börsennotierten Unternehmens mit dem fusioniert wurde verringern, sodass mit der vorhandenen Stückzahl an Aktien nicht einmal mehr die Investments mit dem garantierten hundertprozentigen Gewinn abgedeckt werden kann. Außerdem könnte aufgrund eines globalen Finanz-Crash der komplette Börsenhandel vorübergehend oder vollkommen eingestellt werden.
Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS führen im Falle eines - insbesondere exakt während der kurzen Investment-Phase und der unmittelbar danach erfolgenden Vermarktung der Aktien, eher auszuschließenden Eintreffen eines globalen Finanz-Crash - jedoch an, dass es, sollte es tatsächlich zu einem derartigen Ereignis kommen, vollkommen egal ist, wo InvestorInnen investiert sind oder ihr Kapital deponiert haben, denn dann ginge nämlich aller unser Geld, selbst jenes auf Standard-Bankkonten verlustig.

5.6.6. Gravierende Gesetzesänderungen
Käme es während der kurzen Laufdauer eines Investments – insbesondere in den USA - zu gewaltigen, tief in die Wirtschaft eingreifenden Gesetzesänderungen die Fusionen und/oder Firmenübernahmen verbieten würden, könnte auch dies zum Ausbleiben des garantierten Gewinns oder gar zu einem Verlust eines Investments führen.
Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS führen diesbezüglich jedoch an, dass ein derartiger Eingriff in die Wirtschaft – noch dazu innerhalb so kurzer Zeit (während der Investment- und Reverse-Merger-Phasen  – zum Zusammenbruch des kompletten (amerikanischen) Wirtschaftssystem führen würde und deshalb vollkommen unrealistisch und auszuschließen ist.

5.6.7. Untreue der FinCon Group, HEBHI oder SIRIUS
Kritische InvestorInnen könnten in ihre Überlegungen noch einbeziehen, dass es möglich wäre, das die FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS Investments veruntreut.
Auch dieser Umstand kann, realistisch betrachtet, mit Sicherheit ausgeschlossen werden, zumal HEBHI und SIRIUS einerseits über eine eigene, handelbare Kryptowährung mit realer Kaufkraft zu einem sehr hohen Gegenwert besitzen, andererseits über eine nennenswerte Aktiva verfügen, insbesondere aber auch durch andere Geschäfte der Gesellschaften auf höchst seriöse Weise wesentliche Erfolge erzielt und letztendlich bei jeder einzelnen Umsetzung eines Reverse Merger ebenfalls nicht unwesentliche Einnahmen über die Börse bezieht.
Es kann also, aus realistischer Sicht, getrost vollkommen ausgeschlossen werden, dass die FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS Investments eines Expansions- oder Projekt-Pools, der in der Regel bis zur Umsetzung des jeweiligen Reverse Merger niemals mehr als nur rund €/$ 500.000,00 (in Worten: fünfhunderttausend US-Dollar) enthält, veruntreut.

5.7. Abwicklung von Investments


5.7.1. Schritt I:

Sofern interessierte InvestorInnen (Privatpersonen oder Unternehmen) zum Reverse-Merger-Investment der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS noch Fragen haben, beziehungsweise irgendwelche Auskünfte wünschen, kann diesbezüglich jederzeit mittels des dafür vorgesehenen Anfrage-Formulars mit der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS Kontakt aufgenommen werden. Die FinCon Group, respektive der leitende Consultant der FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS wird innerhalb kürzester Zeit, in der Regel innerhalb maximal einer Woche mit den jeweiligen InvestorInnen telefonisch Kontakt aufnehmen und die jeweiligen Fragen entsprechend beantworten, beziehungsweise gewünschte Auskünfte, sofern diese innerhalb des Datenschutzes möglich sind, erteilen.

Bestehen keine weiteren Fragen oder Auskunftswünsche, kann sofort die Investment-Vereinbarung der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS genutzt, heißt von der Site https://fincon.group heruntergeladen und entsprechend ausgefüllt werden. Ein ausgefülltes Formular kann in Folge, ausgenommen der zweiten Seite, der Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsklausel, sowie der letzten Seite, der Unterschriftsseite jederzeit (als Ganzes) an die FinCon Group retourniert werden. Die Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsklausel, sowie die Unterschriftsseite müssen jedoch ausgedruckt, händisch unterzeichnet, gescannt oder fotografiert und separat als Email-Anhang an die Email-Adresse der FinCon Group, contact[at]humanecologybusiness[dot]com gesandt werden.

Bereits beim Ausfüllen der Investment-Vereinbarung können InvestorInnen entscheiden, ob sie in Folge die Aktien des börsennotierten Unternehmens oder ihr Investment plus Profit in bar ausbezahlt erhalten möchten. Unabhängig dieser Entscheidung, Wahl und Festhaltung in der Investment-Vereinbarung können InvestorInnen jederzeit, heißt auch nach Abschluss des jeweiligen Reverse Merger und vor der ersten Übertragung von Aktien oder Überweisung nochmals ihre ursprüngliche Entscheidung revidieren.

Mit der Unterzeichnung einer Investment-Vereinbarung akzeptiert/akzeptieren InvestorInnen immer automatisch auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS.

5.7.2. Schritt II:

Ist eine derartige Investment-Vereinbarung inklusive der beiden separaten, unterzeichneten Seiten die per Email-Anhang versandt werden müssen, bei der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS eingegangen, wird der jeweils leitende Consultant innerhalb kürzester Frist mit der/dem/den jeweiligen InvestorIn telefonisch Kontakt aufnehmen und die Investitionsabsicht nochmals überprüfen und gegebenenfalls letzte Fragen abklären.

Erst nach diesem Telefonat wird die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS eine Bestätigung des Erhalts und der Akzeptanz der jeweiligen Investitionsabsicht inklusive der Bankdaten für die Überweisung des gewählten/gewünschten Investitionsbetrages an die/den InvestorIn übermitteln.

In weitere Folge kann/können der/die InvestorIn/nen den jeweiligen Investitionsbetrag auf das angegebene Konto der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS überweisen. Ist eine diesbezügliche Überweisung auf das angegebene Konto der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS eingegangen, wird die FinCon Group die/den InvestorIn/nen über diesen Eingang informieren, beziehungsweise den Eingang per Email bestätigen.

Hat/haben (ein/e) InvestorIn/nen innerhalb von maximal Wochenfrist keine Eingangsbestätigung erhalten, ist dies mit beweiskräftigen Beleg der Überweisung (welcher von der FinCon Group bei der entsprechenden Überweisungsbank zusätzlich überprüft wird) bei der FinCon Group mittels Email und Telefonanruf zu urgieren.

Jegliche Investment-Vereinbarung erlangt erst zusammen mit der entsprechenden, belegbaren Bank-Überweisung und der nachfolgenden Eingangsbestätigung durch die FinCon Group ihre volle rechtliche Gültigkeit. Investment-Vereinbarungen ohne belegbarer Bank-Überweisung und Eingangsbestätigung durch die FinCon Group haben keinerlei rechtliche Gültigkeit. Gehen bei der FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS Investment-Vereinbarungen ein, bleiben jedoch innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Tagen diesbezügliche Überweisungen, beziehungsweise Eingänge auf dem angegebenen Konto der FinCon Group, respektive HEBHI ode SIRIUS aus, erachtet die FinCon Group die jeweilige Investment-Vereinbarung als nichtig und entfernt diese aus der Datenbank. Nachfolgende eventuelle Zusendungen von weiteren Investment-Vereinbarungen durch den/die selben InvestorInnen, die anfänglich keine Überweisung tätigten, werden von der FinCon Group in der Regel als 'Fakes' betrachtet und kommentarlos nicht mehr akzeptiert.

Jegliche Investitionen fließen während der gesamten Dauer einer Investment-Phase immer in den Finanzierungs-Pool des ersten (mit der niedrigsten Nummer) auf der Site der FinCon Group gelisteten Projekts für das jewils anhängige Reverse Merger ein.

5.7.3. Schritt III:

Wurde ausreichend Kapital für das jeweils geplante (anstehende) Reverse Merger inklusive Marketingkosten angesammelt, setzt die FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS umgehend das jeweilige Reverse Merger um.

Innerhalb nur weniger Wochen nach abgeschlossenem Reverse Merger und entsprechend der gestaffelten Lock-Up-Period wie unter 5.4. Laufzeit des Investments - Lock-Up-Period (Sperr- / Haltefrist) beschrieben erhalten InvestorInnen - über die FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS die im Auftrag der Projekteigner die alleinige Abwicklung durchführen - je nach Wunsch nach und nach, entsprechend der Lock-Up-Period Aktien zum doppelten Wert Ihres Investments übertragen oder die entsprechende Summe in bar überwiesen.

Selbstverständlich hält die FinCon Group alle InvestorInnen bereits ab dem Schritt II mindestens einmal monatlich per Email über den Fortschritt auf dem Laufenden.

5.8. Ablehnung von InvestorInnen oder Investitionsbeträgen

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS behalten sich vor, jedewede/n InvestorInnen (Privatpersonen wie Unternehmen gleichermaßen), als auch jegliche Investitionsbeträge, jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Eine derartige Ablehnung erfolgt immer vor Bekanntgabe des jeweiligen Bankkontos der FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS zum Zwecke der Überweisung eines Investitionsbetrages, folglich kann im Ablehnungsfalle aufgrund nicht übermittelter Bankdaten keine Überweisung erfolgen.


6. Finanzierungen

6.1. Art der Finanzierungen

In erster Linie und prinzipiell bietet die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS kapitalsuchenden Unternehmen (in Folge kurz Unternehmen genannt), insbesondere KMUs für deren Expansionspläne und Start-Up's zum Zwecke der Projektfinanzierung unbürokratisches und schnelles Kapital über den Weg eines Reverse Merger, auch Reverse Takeover oder M&A-Transaktion, zu Deutsch, einer umgekehrten Fusion.

Detaillierte Informationen worum es sich bei Reverse Merger genau handelt und zur Funktion dieser sind entweder auf unserer Site unter, "Warum Reverse Merger und Funktion", http://fincon.group/index.php/warum-reverse-merger-funktion, oder auf "Wikipedia.org", https://de.wikipedia.org/wiki/Reverse_Takeover, nachzulesen, sowie mittels einfacher Sucheingabe bei einer der angebotenen Internet-Suchmaschinen zahlreich vorzufinden.

Gesonderte mögliche Abweichungen oder begleitende Maßnahmen:

In besonderen Ausnahmefällen, heißt sofern sich ein Unternehmen mittels eines Reverse Merger nicht (ausreichend) finanzieren lässt, nutzt die FinCon Group eine US-Börsenemission (Börsennotierung) auf Basis der vom ehemaligen US-Präsidenten geschaffenen, Regulation A, einer Börsennotierungs-Variante die auch für Start-Up's möglich ist und Kapitalisierungen bis zu fünfzig (50) Millionen US-Dollar pro Jahr zulässt. Die wesentlichen Unterschiede einer Börsennotierung nach Regulation A zu einem Reverse Merger bestehen darin, dass eine Börsennotierung nach Regulation A in der Regel länger dauert als ein Reverse Merger [minimum sechs (6) Monate bis zu einem Jahr] und außerdem, selbst bei bestmöglicher Vorbereitung die definitive Genehmigung durch die Börse nicht garantiert werden kann. Sollte, unabhängig der längeren Laufdauer einer derartigen Vorgehens eine derartige Börsennotierung (nach Regulation A) auch nach entsprechenden Nachbesserungen der Listungsunterlagen von der Börse nicht akzeptiert werden, würde die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS entweder gezwungenermaßen von der speziellen Finanzierungs-Vereinbarung zurücktreten und den jeweiligen InvestorInnen ihr diesbezüglich investiertes Kapital zurückerstatten.
Eine derartige gemeinsam durch das Unternehmen und die FinCon Group beschlossene Börsennotierungs-Absicht via Regulation A, die wie schon angeführt eine äußerst seltene Ausnahme darstellt, wird mit dem Unternehmen gesondert vereinbart und interessierte InvestorInnen werden bei Anfrage gesondert diesbezüglich umfänglich informiert. In der Regel handelt es sich bei den meisten Finanzierungen eines Projekts immer um eine Reverse-Merger-Finanzierung und ein dementsprechendes Standard-Investment.

Detaillierte Informationen zu einer Börsenemission nach Regulation A finden Sie (in Englischer Sprache) auf Wikipedia.org unter https://en.wikipedia.org/wiki/Regulation_A , Investopedia, https://www.investopedia.com/terms/r/regulationa.asp oder in folgender Studie (ebenfalls in Englischer Sprache: https://www.sec.gov/files/Knyazeva_RegulationA.pdf

Aus Gründen umfassender, seriöser Information und um eventuellen späteren Missverständnissen vorzubeugen, führen wir an, dass von Fall zu Fall, sofern es für ein Unternehmen von zusätzlichem Vorteil ist, gleichzeitig mit einer Reverse-Merger-Finanzierung oder einer Börsennotierung nach Regulation A ein "Initial Coin Offering" (ICO oder ITO), eine Methode des Crowdinvestings, die meist verwendet wird wenn das Geschäftsmodell des Unternehmen auf Kryptowährungen basiert.

Informationen zu Crowdinvestings finden Sie ebenfalls auf Wikipedia.org, unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Crowdinvesting
Informationen zu ICO's (auch Intitial Token Offerings / ITO genannt) finden Sie auch auf Wikipedia.org, unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Initial_Coin_Offering

6.2. Finanzierungsumfang

Generell startet eine Reverse-Merger-Finanzierung wie von der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS angeboten bei einem benötigten Kapitalbedarf von minimal €/$ 500.000,00 (in Worten: fünfhunderttausend Euro oder US-Dollar). Das maximale Finanzierungslimit hängt in der Regel von der auszuwählenden börsennotierten Gesellschaft die für ein Reverse Merger zum Angebot steht und kann je nach Fall einen Finanzierungsbedarf von bis zu €/$ 50.000.000,00 (in Worten: fünfzig Millionen Euro oder US-Dollar) oder auch mehr abdecken. Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS wählen immer das für den jeweiligen Kapitalbedarf eines Unternehmens am besten geeignete Reverse-Merger-Angebot.

Aus obiger Darstellung geht bereits eindeutig hervor, dass die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS leider nicht willens ist, sogenannte "Mini-Expansionsabsichten" oder "Mini-Start-Up-Projekte" zu finanzieren, heißt eine Reverse-Merger-Finanzierung ist erst ab einem ungefähren Finanzbedarf von 500.000,00 Euro/Dollar (aufwärts bis 50 Millionen Euro/Dollar und mehr) und einem dementsprechenden Business-Plan möglich.

Anfragen betreffend irgendwelchem finanziellen Minimalbedarf unter einem Kapitalbedarf von 500.000,00 Euro/Dollar werden von der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS von vornherein weder berücksichtigt, beantwortet noch bearbeitet. Allerdings ist die FinCon Group bei Interesse gerne dazu bereit, bestehende Minimal-Pläne nach oben anzupassen, zum Beispiel durch Entwicklung eines internationalen Franchise-Konzepts oder ähnlich und dafür die notwendigen Business-Pläne auszuarbeiten.

6.3. Überprüfung antragstellender Unternehmen

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, sowie alle in ein Reverse Merger involvierten Partnerunternehmen, insbesondere aber auch die Abgeber eines börsennotierten und für ein Reverse Merger bereiten Unternehmens sind nicht bereit, Unternehmen zu unterstützen, insbesondere mit solchen zu fusionieren, die auf der Suche nach Kapital zum Zwecke der Abdeckung bereits extremer Überschuldung, heißt an einer Umschuldung interessiert sind oder andere wirtschaftlich nachteilige Umstände oder Sachlagen aufweisen.

Aus diesem Grunde unterzieht die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS für sich, die involvierten Kooperations-Partner, für die Abgeber einer börsennotierten Gesellschaft und  insbesondere auch im Interesse unserer InvestorInnen, bereits im Voraus jedes für eine Reverse-Merger-Finanzierung antragstellende Unternehmen und die dahinterstehenden, verantwortlichen Personen einer genauen Überprüfung, wie zum Beispiel Bilanzprüfungen (sofern vorhanden), Überprüfungen beim Finanzamt und Kreditschutzeinrichtungen und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen mehr.

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS übernehmen von vornherein keine Problemfälle.

6.4. Expansions-, Business-Pläne, Dokumente, Zertifikate und Ausweise

Unternehmen die sich für Kapital mittels einer Reverse-Merger-Finanzierung interessieren, müssen der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS nach erfolgter Anfrage (Anfrage-Formular) mit Basis-Angaben zum Expansionsplan oder dem Start-Up-Projekt, darauf erfolgtem Rückruf durch den leitenden Consultant der FinCon Group, dessen mündlicher grundsätzlicher Bereitschaftserklärung zur Annahme, der nachfolgenden unterzeichneten schriftlichen Bereitschaftserklärung und der Zusendung der durch die FinCon Group bereits unterzeichneten Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsvereinbarung entsprechende, umfassende Dokumentationen zukommen lassen.

Derartiges Dokumentationsmaterial, welches schriftlich per Email explizit angefragt wird ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich und kann nachfolgend aufgelistete Unterlagen beinhalten.

Alle nachfolgend mit einem Rufzeichen (!) versehene Unterlagen sind zwingend, jene die mit einem Stern (*) versehen sind, sind nur je nach Fall beizubringen.

Unterlagen die angefragt werden können:

    • ! Expansions- (KMUs) oder Business-Plan (Start-Up) - absolut zwingend;
    • * Auszug aus dem Firmenregister - sofern bereits ein Unternehmen gegründet ist (Unternehmensform, egal);
    • * Angaben zum Firmensitz, Adresse, Telefon, Email, Website, etc. (sofern bereits ein Unternehmen besteht und vorhanden);
    • * Bilanzen der mindestens letzten zwei, vorzugsweise drei Jahre (sofern vorhanden);
    • * Kontaktdaten des Firmen- oder Start-Up-Anwalts oder Anwaltskanzlei (sollte vorhanden sein);
    • * Kontaktdaten zur/zum SteuerberaterIn oder einer entsprechenden Kanzlei, z.B. jenem Unternehmen das die Bilanzen erstellte (sofern vorhanden);
    • ! Kopie eines Personalausweises des/der GeschäftsführerIn, aller GeschäftsführerInnen (sofern mehrere) oder der Start-Up-InitiatorInnen, aller Start-Up-InitiatorInnen (sofern mehrere);
    • ! Wohnsitzbestätigung des/der GeschäftsführerIn, aller GeschäftsführerInnen (sofern mehrere) oder der Start-Up-InitiatorInnen, aller Start-Up-InitiatorInnen (sofern mehrere) die nicht älter als vierzehn (14) Tage ist;
    • ! Polizeiliches Führungszeugnis des/der GeschäftsführerIn, aller GeschäftsführerInnen (sofern mehrere) oder der Start-Up-InitiatorInnen, aller Start-Up-InitiatorInnen (sofern mehrere) das nicht älter als vierzehn (14) Tage ist
      und
    • * Von Vorteil: zwei bis drei Referenzen (Kontaktdaten zu Firmen oder Personen die von der FinCon Group angefragt werden sollen und dürfen.

Zu den Expansions- oder Business-Plänen:

Unbedingt notwendige und zu übermittelnde Expansions- (KMUs) oder Business-Pläne (Start-Up's) müssen den Vorstellungen ordentlicher Kaufleute, dem internationalen Markt entsprechend, insbesondere ausführlich (detailliert) und entsprechend recherchiert (nachvollziehbare Marktanalysen, mögliche Mitbewerber, etc.), sowie den dazugehörigen Angaben zu den Finanzen (Bilanzdaten, sofern vorhanden; bereits investiertes Kapital, Eigenkapital, benötigtes Kapital, etc.) enthalten.

Ein Muster eines Expansions- oder Business-Plan ist auf unserer Site vorzufinden.

Die jeweiligen Expansions- beziehungsweise Business-Pläne werden nicht nur von der FinCon Group, respektive HEBHI, SIRIUS und den Kooperations-PartnerInnen, sondern vor allem auch von den Abgebern eines börsennotierten Unternehmens genauestens auf deren Vollständigkeit und vor allem Realität überprüft.

Letztere Umstand bring mit sich, dass alle Expansions- oder Business-Pläne unbedingt professionell in die US-amerikanischen Geschäfts- und vor allem Finanzsprache übersetzt sein (oder gleich so erstellt sein) müssen.

Die FinCon Group bietet im Rahmen des zum Angebot stehenden Voll-Service sowohl die Gestaltung, falls notwendig die Anpassung und die perfekte Übersetzung eines Expansions- oder Business-Plan an. Siehe dazu auch "Voll-Service", unter: http://fincon.group/index.php/voll-service

6.5. Kosten einer Reverse-Merger-Finanzierung

Sofern Unternehmen die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS mit der Abwicklung eines Reverse Merger beauftragen, entstehen grundsätzlich keinerlei Vorabkosten.

Die Finanzierung des Reverse Merger, also der Übernahmekosten einer börsennotierten Gesellschaft, sowie die nachfolgenden Kosten für effizientes Marketing, heißt der Bewerbung des Aktienverkaufes der übernommenen börsennotierten Gesellschaft übernehmen die InvestorInnen der FinCon Group und teilweise auch die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS selbst.

Werden außer der Standardabwicklung eines Reverse Merger und der Organisation nachfolgenden Marketings jedoch irgendwelche individuelle Leistungen der FinCon Group benötigt, wie zum Beispiel über die Standard-Live-Beratung hinausgehende Konsultationen oder die Hilfe, beziehungsweise Anpassung eines Expansions- oder Business-Plan, gegebenenfalls die komplette Erstellung eines solchen und vor allem die professionelle Übersetzung in die US-amerikanische Sprache, benötigt, sind diese in der Regel, wie in unserem Voll-Service angeführt, fair aber dennoch kostenpflichtig, siehe auch Voll-Service, unter: https://fincon.group/index.php/voll-service

Derartige Sonderleistungen aus dem Voll-Service-Angebot der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS werden immer separat und schriftliche beauftragt, beziehungsweise vereinbart und sind immer im Voraus, folglich vor Beginn der jeweiligen Leistung online zu bezahlen. Bleibt eine entsprechend vereinbarte Zahlung für eine Sonderleistung innerhalb von zehn (10) Banktagen aus, wird die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS nicht mit der vereinbarten Leistung beginnen und die jeweils diesbezügliche Vereinbarung als nichtig erachten.

6.6. Nachschüssige Vergütungen

Das jeweils kapitalsuchende Unternehmen hat, nach erfolgtem Reverse Merger sowohl die jeweiligen InvestorInnen für deren Vor- oder Zwischenfinanzierung des Reverse Merger, als auch die FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS für deren erbrachte Leistungen und eventuellen Vorauszahlungen an benötigte Kooperations-PartnerInnen (AnwältInnen, SteuerexpertInnen, BörsenexpertInnen, etc.) nachschüssig zu honorieren.

Eine derartige Honorierung beziehungsweise Leistungsvergütung und Investment- plus Profit-Auszahlung erfolgt immer und ausschließlich durch die Übertragung von Aktien der übernommenen, börsennotierten Gesellschaft (dem börsennotierten Unternehmen mit dem fusioniert wurde).

Da die komplette Finanzierung des Reverse Merger von den InvestorInnen der FinCon Group und teilweise von der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS übernommen wird beziehungsweise wurde, hat das Unternehmen quasi eine hohe Anzahl von Gratis-Aktien erhalten. Und nur aus diesen beziehungsweise über oder mittels dieser quasi Gratis-Aktien erfolgt die Honorierung beziehungsweise Investment- und Profit-Auszahlung oder besser -Übertragung.

Mit anderen Worten: Unternehmen haben - eventuelle nachfolgende Sonderleistungen aus dem Voll-Service ausgeschlossen - auch nach erfolgtem Reverse Merger keinerlei Barzahlungen, welcher Art auch immer und an wen auch immer zu entrichten. Jegliche Vergütungen und Gewinnausschüttungen an InvestorInnen erfolgen immer und ausschließlich durch Übertragung beziehungsweise Überlassung von Aktien der Gesellschaft mit der fusioniert wurde.

Zum Zwecke der ordentlichen, kaufmännischen und legalen Abwicklung, heißt der letztendlich korrekten vereinbarungsgemäßen Rückzahlung der Investments inklusiver der garantierten Profite, sowie des Honorars für die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS behält sich die FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS bereits im Zuge der Abwicklung des Reverse Merger die jeweilige Anzahl der Aktien zum Gegenwert der garantierten Ausschüttungen an die InvestorInnen und dem Honorar für die FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS ein.

Die diesbezüglich einbehaltenen Aktien beziehungsweise der Wert dieser entsprechen in der Regel immer dem doppelten Investment der jeweiligen InvestorInnen. Heißt: werden für ein Projekt eines kapitalsuchenden Unternehmens beziehungsweise für dessen Reverse Merger und die Marketingkosten zum Beispiel €/$ 500.000,00 (in Worten: fünfhunderttausend Euro oder Dollar) im jeweiligen Investment-Pool angesammelt, so werden von der FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS bereits zum Zeitpunkt des Reverse Merger einerseits Aktien im doppelten Gegenwert der Investments (des Investment-Pools) plus, um etwaigen Kursverlusten während der Lock-Up-Period vorzubeugen, weitere 25% (in Worten: fünfundzwanzig Prozent) der Investments (des Investment-Pools), also in Summe, beziehungsweise zum Gegenwert von €/$ 500.000,00 plus 100% Gewinn €/$ 500.000,00 und weitere 25%, entsprechend €/$ 125.000,00, somit gesamthaft €/$ 1.125.000,00 (in Worten: eine Million einhundertfünfundzwanzigtausend Euro oder Dollar) einbehalten. Anders formuliert: Es werden von der FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS bereits zum Zeitpunkt des Reverse Merger Aktien zum Gegenwert von 225% (in Worten: zweihundertfünfundzwanzig Prozent) des gesamten Investmentkapitals (des Investment-Pools) einbehalten. Tritt kein Kursverlust der Aktien während der Lock-Up-Period ein, erhält das Unternehmen nach Ablauf der Lock-Up-Period die zusätzlich einbehaltenen Aktien im Gegenwert der fünfundzwanzigprozentigen Gewinnabsicherung von der FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS oder zumindest die Differenz zwischen dem vereinbarten hundertprozentigen Gewinn und dem Kursverlust wieder ausgehändigt beziehungsweise übertragen. Steigt der Kurs der Aktien während der Lock-Up-Period, entfällt dieser Gewinn, sofern sich die InvestorInnen für die Übertragung von Aktien entschieden haben zugunsten der InvestorInnen, im Falle das sich InvestorInnen für eine Barausschüttung entschieden haben, zugunsten der FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS.

Sofern sich jedoch während der Finanzierungs-Phase (dem Investment) eines Projekt- oder Investment-Pools einzelne InvestorInnen oder InvestorInnen-Gruppen dazu entschlossen haben die gesamte benötigte Summe alleinig (oder in der Gruppe) zu investieren, werden von der FinCon Group Aktien zum dreifachen Wert des Investments plus eines Sicherheits-Einbehalts von fünfundzwanzig Prozent des Gesamtinvestment einbehalten.

Die FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS behalten sich für ihre Leistungen, der kompletten Umsetzung der M&A-Transaktion, angefangen von der Bewerbung des Projekts gegenüber potentiellen InvestorInnen, der Ansammlung der einzelnen Investments im jeweiligen Projekt-Investment-Pool und dessen Verwaltung, die Auswahl des passenden börsennotierten Unternehmens für das jeweilige Reverse Merger, die Kooperation mit entsprechenden Professionisten (Kooperations-PartnerInnen), die Überprüfungen des börsennotierten Unternehmens, die Vertragsgestaltung mit den jeweiligen AbgeberInnen, dem eigentlichen Reverse Merger, der Initiierung und Organisation der Vermarktung der Aktien, der anschließenden Betreuung der InvestorInnen während der Lock-Up-Period bis zur letzten Übergabe der Aktien beziehungsweise Auszahlung, im Falle der von InvestorInnen gewünschten Barausschüttung den Verkauf der jeweiligen Aktien, sowie zahlreichen anderen Aufgaben und notwendigen Vorauszahlungen mehr immer Aktien im Gegenwert von12,5% (in Worten: zwölfkommafünf Prozent) des benötigten Projektkapitals beziehungsweise des gesamthaft investierten Kapitals (der Höhe des jeweiligen Investment-Pools) ein.

6.6. Abwicklung der Reverse-Merger-Finanzierung

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS übernehmen nach finaler vereinbarungsgemäßer Beauftragung (gegenseitiger Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung) zusammen mit den jeweiligen Kooperations-PartnerInnen [AnwältInnen, SteuerberaterInnen, Finanz- und Börsen-ExpertInnen, Bankern, Broker-Dealern, etc. (sowohl Einzelpersonen oder Firmen/Kanzleien)], angefangen von der Prüfung eines Finanzierungs-Projekts (Expansions- oder Business-Plan, finanzielle Hintergründe, Bilanzen sofern vorhanden oder Realitätsbezug von Business-Plänen, Leumund des leitenden Management oder der InitiatorInnen, etc.), der Publikation des Projekts und der Werbung von potentiellen InvestorInnen, der Auswahl des für eine Fusion geeigneten börsennotierten Unternehmens (verfügbare Aktienanzahl und entsprechende Nominale), der Prüfung des börsennotierten Unternehmens (Börsenstatus, Altlasten, etc.), den Vertragsverhandlungen mit den AbgeberInnen, der Gestaltung und Unterzeichnung der Übernahme, sämtliche vorgeschriebenen Meldungen an die Börse und andere Behörden, bis hin zur anschließenden Organisation und Initiation des Marketings, die komplette Finanzierung und Abwicklung des vereinbarten Reverse Merger.

Hat ein Unternehmen die FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS einmal mit der Durchführung eines Reverse Mergers beauftragt (eine Finanzierungs-Vereinbarung unterzeichnet), haben die jeweils Verantwortlichen (Kapitalsuchenden) - abgesehen von eventuell notwendigen Unterzeichnungen diverser Dokumente zur erfolgreichen Abwicklung - bis zum endgültigen Erhalt des neuen börsennotierten Unternehmens, den entsprechenden Aktien und somit dem Start der Kapital-Einnahmen über die Börse nichts zu tun.

Unternehmen übertragen die komplette vereinbarungsgemäße Abwicklung an die FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS.

6.7. Abwicklungsdauer einer Reverse-Merger-Finanzierung

Die komplette Abwicklung beziehungsweise Umsetzung und Erfüllung einer Finanzierungs-Vereinbarung zum Zwecke eines Reverse Merger umfasst, wie in Folge unter 6.9. Abwicklungsschritte einer Reverse-Merger-Finanzierung beschrieben, den Schritt II., die Investment-Phase und den Schritt III., das eigentliche Reverse Merger.

Die exakte Abwicklungsdauer hängt folglich von der Dauer die für die Ansammlung des notwendigen Finanzierungs- und Marketing-Kapitals durch die InvestorInnen und den Verhandlungen, Vertragsgestaltungen mit den AbgeberInnen des börsennotierten Unternehmens mit dem fusioniert werden soll, sowie dem letztendlichen Reverse Merger mit allen vertraglichen und behördlichen Schritten ab und kann deshalb zu keiner Zeit definitiv festgelegt beziehungsweise vereinbart werden.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Investment-Phase zirka vier (4) bis zwölf (12) und das eigentliche Reverse Merger von vier (4) bis weiteren zwölf (12) Wochen dauern kann.

In der Finanzierungs-Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS wird immer ein Zeitrahmen von maximal sechs (6) Monaten vom Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzierungs-Vereinbarung bis zum vollendeten Reverse Merger vereinbart.

6.8. Anderweitige Finanzierungen während der Vereinbarungs-Laufzeit

Um den Ausgangsstatus zum Zeitpunkt der Unterzeichnung einer Finanzierungs-Vereinbarung während der gesamten Laufzeit der Finanzierungs-Vereinbarung, insbesondere im Expansions- oder Business-Plan festgehaltene Fakten bezüglich der Finanzsituation aufrecht (gleich) zu erhalten, sind kapitalsuchende Unternehmen oder InititiatorInnen eines Start-Up's vereinbarungsgemäß dazu angehalten, ausgenommen von Privateinlagen vom Management oder den InitiatorInnen selbst, beziehungsweise deren nächsten Angehörigen oder Freunden, anderweitige Finanzierungen wie zum Beispiel Bank- oder ähnliche Darlehen, sowie Risikokapital-Finanzierungen möglichst zu unterlassen.

Sollte/n trotzdem eine oder mehrere derartige private (Management, InitiatorInnen, Angehörige oder Freunde) Kapitaleinlagen oder gar Finanzierungen durch Dritte (Banken, Venture-KapitalistInnen oder ähnliche) während der Laufzeit der Finanzierungs-Vereinbarung eingegangen werden, ist dies aufgrund der Änderung des Finanzstatus und der damit von der Ausgangslage vollkommen unterschiedlichen Verhandlungsbasis mit den AbgeberInnen eines börsennotierten Unternehmens sowie der veränderten Situation im Zusammenhang mit dem Reverse Merger selbst, der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, inklusive Nennung von Finanzierungs-PartnerInnen (Privatpersonen oder Unternehmen) und des/der exakten Beträge, umgehend zu melden.

Aufgrund solcher Kapitaleinlagen oder Finanzierungen, sollten solche stattfinden, muss der komplette Expansions- oder Business-Plan umgehend angepasst und die Anpassungen neu in die US-amerikanische Sprache übersetzt werden. Diese Kosten hat das Unternehmen (kapitalsuchender Vereinbarungspartner) zu tragen und umgehend und im Voraus zu bezahlen. Erfolgt dies nicht und wird dadurch ein vorbereitetes Reverse Merger erschwert oder verhindert, gelten die Konventionalstrafen und rechtlichen Maßnahmen wie im nachfolgenden Absatz erläutert.

Unterbleibt eine derartige umgehende Meldung und wird dadurch (veränderte und nicht bekannt gemachte finanzielle Situation des Unternehmens) das Reverse Merger mit dem börsennotierten Unternehmen beziehungsweise dessen AbgeberInnen verhindert, ist die FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS nicht nur berechtigt sowohl für die InvestorInnen bereits eingegangener Investments 10% (in Worten: zehn Prozent) des bereits investierten Kapitals, als auch € 62.500,00 (in Worten: zweiundsechzigtausendfünfhundert Euro) für die wirtschaftliche und reputationsbezogene Schädigung der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS als Konventionalstrafe einzuverlangen und wird dies auch tun. Ist eine derartige Strafe beziehungsweise der jeweilige Gesamtbetrag innerhalb von zwanzig (20) Banktagen nicht einzubringen, wird die FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS diesen Betrag im Land des Firmensitzes oder im Falle eines Start-Up's ohne bestehendem, registrierten Unternehmen im Wohnsitzland der InitiatorInnen zur Exekution bringen und/oder gerichtlich einklagen.

Vollkommen zwingend und ohne nachträgliche Einrede untersagt (verboten) ist es allerdings, zusätzliche anderweitige Finanzierungen ab dem Zeitpunkt des Beginnes der tatsächlichen Reverse-Merger-Phase vorzunehmen (solche einzugehen). Mit anderen Worten, ist es nach abgeschlossenem Investment für die Umsetzung des Reverse Merger (entsprechender Erreichung der vollen vereinbarten Summe im Investment-Pool für das jeweilige Projekt) und dem Beginn des Reverse Merger (Vertragsunterzeichnung mit den AbgeberInnen und Umsetzung behördlicher Maßnahmen), worüber das Unternehmen zeitgerecht ausdrücklich informiert wird, vorzunehmen beziehungsweise solche einzugehen. Würde dies dennoch geschehen und dadurch ein Reverse Merger erschweren oder verhindern, gelten dieselben Konventionalstrafen und Vorgangsweisen wie im Absatz vorweg bereits aufgeführt.

Scheitert ein vorbereitetes Reverse Merger aufgrund der Nichteinhaltung vorweg beschriebener Maßgaben, wird die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, unabhängig der Einhebung der Konventionalstrafe und anderer notwendiger rechtlicher Schritte für die selben Vereinbarungs-PartnerInnen, sowie anderweitig involvierte Unternehmen und/oder Personen keinerlei weitere Geschäftstätigkeiten, insbesondere Reverse-Merger-Finanzierungen, mehr akzeptieren und annehmen.

6.9. Risiken einer Reverse-Merger-Finanzierung

Grundsätzlich, schon allein aus dem Grunde, dass an die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS beauftragte und somit umgesetzte Reverse-Mergers den kapitalsuchenden Unternehmen vorab und faktisch auch nach Abschluss (lediglich die Übertragung / Überlassung von Aktien) keinerlei Kosten verursacht, kann eine Revers-Merger-Finanzierung, zumindest aus finanzieller Sicht als vollkommen risikolos beziehungsweise absolut sicher erachtet werden.

Faktoren die ein Umsetzungsrisiko ausschließen:

6.9.1. Sorgfältige Überprüfungen
Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS prüfen jeden für eine Fusion in Frage kommenden Börsenmantel bis ins Detail. Den jeweiligen erfolgreichen Umsetzungen der Reverse-Merger für unsere Finanzierungskunden steht also nichts im Wege, heißt bezüglich der letztendlichen Umsetzbarkeit eines Reverse Merger besteht kein Risiko.

6.9.2. Kapitalbeschaffung (Investments) & Umsetzung
Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS bewirbt nicht nur das jeweilige Projekt und sammelt das gesamte notwendige Finanzierungskapital für das jeweilige Reverse Merger und die Marketingkosten, sondern übernimmt, zusammen mit den jeweiligen erfahrenen Kooperations-PartnerInnen [AnwältInnen, SteuerberaterInnen, Bankern, Broker-Dealern, etc. (selbständige Einzelpersonen oder Firmen/Kanzleien)] sondern übernimmt sämtliche mit der Umsetzung des geplanten Reverse-Merger anfallenden Aufgaben bis zum eigentlichen Reverse Merger  (Überprüfung dieser Gesellschaft, Verhandlungen mit den AbgeberInnen, Vertragsgestaltung und -unterzeichnung, behördliche Meldungen, sowie Meldungen an die Börse) und führt letztendlich das eigentliche Reverse Merger durch. Heißt bezüglich der gesamten Abwicklung besteht ebenfalls keinerlei Risiko.

6.9.3. Legalität und Angebot
Einerseits sind Mergers (Fusionen), von denen es eine Vielzahl unterschiedlicher Varianten gibt, darunter natürlich auch Reverse Mergers unter Berücksichtigung und Einhaltung diverser, sowohl vom Gesetz als auch von der Börse vorgegebenen Regelungen, dazu gehören unter anderem, Section 232 (h) of Companies Act13, die SEBI Regulation, der Income Tax Act,1961 Section 72A und weitere mehr, vollkommen legal und andererseits gibt es zahlreiche (hunderte) Angebote von börsennotierten Unternehmen (Börsenmänteln, Shell's, etc.) die für ein Reverse Merger zum Angebot stehen. Heißt bezüglich der rechtlichen Umsetzung und der Auswahl und Findung des passenden Börsenmantels, kein Risiko

Welche Umstände könnten – wenn auch auszuschließen – könnten ein erfolgreiches Reverse Merger verhindern?

6.9.4. Globaler Finanz-Crash
Käme es während der kurzen Laufdauer einer Reverse-Merger-Finanzierung, heißt noch vor der endgültigen Umsetzung des jeweiligen Reverse Merger und den notwendigen rechtlichen und börslichen Genehmigungen, zu einem totalen und globalen Finanzcrash wäre eine Umsetzung möglicherweise für eine gewisse Zeit oder gänzlich nicht mehr möglich.
Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS führen im Falle eines - insbesondere exakt während der kurzen Umsetzungs-Phase und der unmittelbar danach erfolgenden Vermarktung der Aktien, eher auszuschließenden Eintreffen eines globalen Finanz-Crash - jedoch an, dass es, sollte es tatsächlich zu einem derartigen Ereignis kommen, wohl auch der gesamte Expansions- oder Business-Plan des kapitalsuchenden Unternehmen nicht mehr realisiert werden kann, denn dann ginge nämlich aller unser Geld, selbst jenes auf Standard-Bankkonten verlustig.

6.9.5. Gravierende Gesetzesänderungen
Käme es während des kurzen Umsetzungs-Zeitraumes einer Reverse-Merger-Finanzierung – insbesondere in den USA - zu gewaltigen, tief in die Wirtschaft eingreifenden Gesetzesänderungen die Fusionen und/oder Firmenübernahmen, insbesondere Reverse Merger verbieten würden, könnte auch dies zur Verhinderung des geplanten Reverse Merger führen.
Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS führen diesbezüglich jedoch an, dass ein derartiger Eingriff in die Wirtschaft – noch dazu innerhalb so kurzer Zeit (während der Umsetzungs-Phasen  – zum Zusammenbruch des kompletten (amerikanischen) Wirtschaftssystem führen würde und deshalb vollkommen unrealistisch und auszuschließen ist.

6.9.6. Mangelnde Seriosität oder Untreue der FinCon Group, HEBHI oder SIRIUS
Kritische Unternehmen könnten in ihre Überlegungen noch einbeziehen, dass es möglich wäre, das die FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS entweder mangelnde Seriosität walten lassen oder gar Investments veruntreuen könnte.
Auch dies kann, realistisch betrachtet, mit Sicherheit ausgeschlossen werden, zumal HEBHI und SIRIUS und die Kooperations-PartnerInnen (Einzelpersonen oder Firmen/Kanzleien) einerseits bereits seit mehr als 35 (fünfunddreißig) Jahre erfolgreich in diesem Geschäft tätig sind und andererseits, die finanzielle Situation betreffend HEBHI und SIRIUS nicht nur über eine eigene, handelbare Kryptowährung mit realer Kaufkraft zu einem sehr hohen Gegenwert besitzen, sondern auch über eine nennenswerte Aktiva verfügen, insbesondere aber auch durch andere Geschäfte der Gesellschaften auf höchst seriöse Weise wesentliche Erfolge erzielt und letztendlich bei jeder einzelnen Umsetzung eines Reverse Merger ebenfalls nicht unwesentliche Einnahmen über die Börse bezieht.
Es kann also, aus realistischer Sicht, getrost vollkommen ausgeschlossen werden, dass die FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS und/oder Kooperations-PartnerInnen mangelndes Seriosität an den Tag legen oder gar Gelder veruntreuen. Letzteres, die Veruntreuung von Investments eines Expansions- oder Projekt-Pools, der in der Regel bis zur Umsetzung des jeweiligen Reverse Merger niemals mehr als nur rund €/$ 500.000,00 (in Worten: fünfhunderttausend US-Dollar) ist im Vergleich zur Aktiva und zum Ertrag aus jeglicher Abwicklung vollkommen irrrelevant.

6.10. Abwicklungsschritte einer Reverse-Merger-Finanzierung

6.10.1. Schritt I:

Kapitalsuchende Unternehmen bekunden mittels des Anfrage-Formulars, https://fincon.group/index.php/fincon-group-anfrage-formular?view=form, der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS ihr Interesse an einer Reverse-Merger-Finanzierung um die jeweiligen Expansions- oder Start-Up-Pläne zu finanzieren. Dazu ist unbedingt eine Telefonnummer unter der das Unternehmen beziehungsweise die jeweiligen Verantwortlichen tagsüber am besten erreichbar ist/sind und konkrete Angaben zu den Expansions- oder Start-Up-Plänen bekanntzugeben. In Folge, innerhalb kürzester Zeit, in der Regel innerhalb maximal einer Woche, nimmt der leitende Consultant der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS telefonisch mit dem Unternehmen oder den Verantwortlichen Kontakt auf um im Zuge einer Online-Konferenz weitere Abklärungen zu treffen. Sind alle für die Durchführung eines Reverse Merger notwendigen Fragen geklärt und die notwendigen Dokumente und Unterlagen (Firmen-Zertifikate, Ausweisdokumente, Business-Plan, etc.) bereitgestellt, erhalten Unternehmen beziehungsweise die jeweiligen Verantwortlichen den individuellen Finanzierungs-Vereinbarung.

Die Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsklausel, welche übrigens auch bereits vorweg, vor der Übermittlung des Expansions- oder Business-Plan gegenseitig unterzeichnet werden kann, ist spätestens zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Finanzierungs-Vereinbarung zu unterzeichnen und gegenseitig auszutauschen. Die einzelnen Seiten der Finanzierungs-Vereinbarung müssen ausgedruckt, händisch unterzeichnet (minimum mit einem Kürzel auf allen Seiten), gescannt oder fotografiert und separat als Email-Anhang an die Email-Adresse der FinCon Group, contact[at]humanecologybusiness[dot]com gesandt werden.

Mit der Unterzeichnung einer Finanzierungs-Vereinbarung akzeptiert/akzeptieren kapitalsuchende Unternehmen und/oder die Verantwortlichen Personen immer automatisch auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS.

6.10.2. Schritt II:

Hat die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS die gegengezeichnete Finanzierungs-Vereinbarung erhalten, wird das jeweilige Projekt summarisch / tabellarisch, ohne Firmen-, Privatnamen, die exakten Expansions- oder Businesspläne im Detail anzuführen (Datenschutz) potentiellen InvestorInnen auf der Website der FinCon Group vor, informiert bestehende InvestorInnen per Email bezüglich des neuen Finanzierungs-Projekts und weist in einschlägigen sozialen Medien, sowie auch auf andere Art und Weise auf die jeweilige Investitionsmöglichkeit hin. Damit beginnt die Ansammlung des notwendigen, vereinbarten Finanzierungskapitals beziehungsweise die Füllung des Investment-Pools. Das eingehende Investitionskapital wird in einem für das jeweilige Projekt vorbereiteten Investment- beziehungsweise Projekt-Pool angesammelt. Je nach tatsächlichen Kosten für das jeweilige Reverse Merger inklusive der notwendigen Marketingkosten kann davon ausgegangen werden, dass innerhalb kürzester Zeit das Kapital für das jeweilige Reverse Merger zur Verfügung steht.

Unmittelbar nach Übermittlung und Eingang der gegengezeichneten Geheimhaltungs- und Nichtumgehungsklausel, sowie der ebenfalls gegengezeichneten Finanzierungs-Vereinbarung wird der leitende Consultant der FinCon Group den korrekten Eingang nochmals per Email bestätigen, womit die komplette Abwicklung ihren tatsächlichen Anfang nimmt.

Hat ein Unternehmen beziehungsweise die Verantwortlichen innerhalb von maximal Wochenfrist keine Eingangsbestätigung erhalten, ist dies unmittelbar bei der FinCon Group mittels Email und Telefonanruf zu urgieren.

6.10.3. Schritt III:

Wurde ausreichend Kapital für das jeweils geplante (anstehende) Reverse Merger inklusive Marketingkosten angesammelt, setzt die FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS umgehend das jeweilige Reverse Merger um.

Zum Zwecke der ordentlichen Abwicklung des Reverse Merger wird es für das Unternehmen beziehungsweise die Verantwortlichen von Zeit zu Zeit notwendig, diverse Dokumente und/oder Verträge (Übernahme-Vereinbarung, Behörden- und Börsen-Dokumente, etc.) zu unterzeichnen. Die FinCon Group übermittelt derartige Dokumente und/oder Verträge solange gesetzlich entsprechend ausreichend per Email oder, falls dies rechtlich nicht akzeptiert wird per Expresszusendung durch ein Postzustellungsservice. Das Unternehmen hat zur Aufgabe beziehungsweise die Pflicht derartige Dokumente und/oder Verträge zur unterzeichnen und auf eigene Kosten sofort wieder an die von der FinCon Group angegebene Adresse zu versenden. Dabei ist zu beachten, dass die meisten Dokumente und/oder Verträge in englischer Sprache verfasst sind, diese jedoch vorweg bereits von der FinCon Group selbst, insbesondere den AnwältInnen oder Anwaltskanzleien mit denen die FinCon Group kooperiert auf der Richtigkeit und Gültigkeit überprüft sind.
Jegliche Verzögerung bezüglich der Unterzeichnung und Retournierung oder Weiterleitung von übermittelten Dokumenten und/oder Verträgen, insbesondere aufgrund der Absicht nochmalige eigene inhaltliche oder übersetzungstechnische Überprüfungen vorzunehmen, verzögert nicht nur die gesamte Abwicklung, sondern kann zum vereinbarungsgemäßen Rücktritt der AbgeberInnen des jeweilig ausgewählten börsennotierten Unternehmens aber auch von Behörden und der Börse führen.

Unabhängig von der laufenden und unmittelbaren Weiterleitung zu unterzeichnender Dokumente und/oder Verträge hält die FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS das Unternehmen oder die Verantwortlichen mindestens alle vierzehn (14) Tage auf dem Laufenden.

Innerhalb nur weniger Wochen nach abgeschlossenem Reverse Merger verfügt das Unternehmen beziehungsweise verfügen die Verantwortlichen über die neue börsennotierte Gesellschaft beziehungsweise kontrollieren diese mit absoluter Mehrheit und können somit über das Kapital welches, nicht zuletzt aufgrund der zusätzlichen Marketingmaßnahmen der FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS, laufend auf den jeweiligen Konto/Konten eintrifft verfügen.

6.11. Finanzierungs-Vereinbarungen

Jegliche Finanzierungs-Vereinbarung die von der FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS vorab besprochen, danach als Entwurf vorgelegt und letztendlich, bei beiderseitigem Einverständnis zur finalen gegenseitigen Unterzeichnung gebracht wird, ist immer vollkommen individuell, auf die jeweilige Expansionsabsicht oder das jeweilige Start-Up, insbesondere auch dem benötigten Kapitalbedarf zugeschnitten.

Ein auf der Website der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS eingebundenes und einsehbares Muster einer Finanzierungs-Vereinbarung entspricht lediglich einem Muster um generelle Inhalte einsehen zu können.

6.12. Ablehnung von Finanzierungs-Anfragen

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS behalten sich vor, jedwedes kapitalsuchendes Unternehmen beziehungsweise jegliche Verantwortliche, sowie jedwedes Projekt (Expansions- oder Business-Plan), jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Eine derartige Ablehnung erfolgt immer spätestens nach Erhalt und Überprüfung des Expansions- oder Business-Plan, sowie nach Überprüfung der finanziellen Situation des kapitalsuchenden Unternehmens, der involvierten Personen und insbesondere auch dem Leumund involvierter Verantwortlicher und in jedem Falle immer vor einer letztendlichen Vorlage einer Finanzierungs-Vereinbarung.

7. Kündigungen, Rücktritte, Firmen- oder Projekt-Weitergaben, Todesfälle

Generell verzichten alle Beteiligten, heißt sowohl die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, als auch InvestorInnen und kapitalsuchende Unternehmen oder verantwortliche InitiatorInnen eines Start-Up's, allein schon aufgrund der Durchführbarkeit (Umsetzungsmöglichkeit) von Reverse Mergers beziehungsweise Reverse-Merger-Finanzierungen, nach einmaliger Unterzeichnung einer Vereinbarung, egal ob Investment-Vereinbarung oder Finanzierungs-Vereinbarung auf eine vorzeitige Kündigung oder einen Vereinbarungs-Rücktritt.

Eine Investment-Vereinbarung ist, sofern nicht anderweitig durch irgendwelche schriftliche und gegenseitig unterzeichnete Zusatzerklärungen übereingekommen, immer nach der Übertragung des letzten Aktienpakets am Ende der Lock-Up-Period oder der wunschgemäßen Auszahlung (Überweisung) des letzten anteiligen Betrages in bar erfüllt und somit beendet.


Ab dem Zeitpunkt an dem der jeweilige projektbezogene Investment-Pool gefüllt ist und das eigentliche Reverse Merger initiiert wurde, worüber InvestorInnen immer explizit informiert werden, ist keinerlei Kündigung oder Rücktritt einer Investment-Vereinbarung mehr möglich, sondern die der Lock-Up-Period entsprechende gestaffelte Übergabe der Aktien oder sofern gewünscht die dementsprechend gestaffelte Barauszahlung bis zum Ende der Lock-Up-Period abzuwarten.

Eine Finanzierungs-Vereinbarung ist, sofern nicht anderweitig durch irgendwelche schriftliche und gegenseitig unterzeichnete Zusatzerklärungen übereingekommen, immer nach vollendetem Reverse Merger, der letztendlichen Übergabe aller damit zusammenhängenden Vereinbarungen, Verträgen, Behörden- und Börsen-Dokumenten, sowie der Initiation des Marketings für den Verkauf der Aktien und deren Dokumentation, sowie Adressangaben von Kontakten als erfüllt und somit beendet.

Ab dem Zeitpunkt an dem der jeweilige projektbezogene Investment-Pool gefüllt ist und das eigentliche Reverse Merger initiiert wurde, worüber die kapitalsuchenden VereinbarungspartnerInnen immer explizit informiert werden, ist keinerlei Kündigung oder Rücktritt einer Finanzierungs-Vereinbarung mehr möglich, sondern der erfolgreiche Abschluss des Reverse Merger und die offizielle Übergabe des übernommenen börsennotierten Unternehmens mit dem kompletten Aktienpaket abzuwarten.

Außerordentliche Kündigungen oder Rücktritte:

InvestorInnen haben, während der Dauer der Investitions-Phase das Recht zu einer Kündigung beziehungsweise einem Rücktritt und der damit verbundenen Rückforderungen des jeweiligen Investitionsbetrages, falls es zu einem amtlichen, durch entsprechende Dokumentation nachweislichen Notstand (der Einzelperson, wenn es sich um eine/n PrivatinvestorIn oder dem Unternehmen, wenn es sich um ein solches handelt) kommt. Derartig akzeptierte Notstände könnten zum Beispiel im Falle eines Unternehmens ein, durch eine Steuerprüfungs- oder Bilanzbuchhaltungs-Kanzlei bestätigte plötzliche und der Höhe des jeweiligen Investment entsprechende beziehungsweise durch diese zu behebende Kapitalknappheit (Kapitalverknappung), eine angedrohte, schriftlich durch das Exekutionsgericht mitgeteilte Exekution die durch das jeweilige Investment abzuwenden wäre oder eine, ebenfalls nachweisbare zwingend notwendige Konkursanmeldung, beziehungsweise bereits eröffnetes Konkursverfahren, im Falle einer Privatperson eine mittels ärztlichen Attest nachweisbare schwere Erkrankung oder ein schwerer Unfall, ein oder mehrere ebenfalls nachweisliche Todesfälle innerhalb der Familie, der nachweisliche Verlust einer Beschäftigung (Arbeitslosigkeit mit extrem geringfügiger sozialer Unterstützung) oder der nachweisliche Verlust von Eigentum aufgrund einer Natur- oder Brandkatastrophe.

Eine Firmenübergabe, ein Unternehmensverkauf oder die Einstellung der Geschäftstätigkeit, falls es sich beim/bei der jeweiligen InvestorIn um ein Unternehmen handelt stellt kein Anrecht auf eine Kündigung oder einen Rücktritt dar, vielmehr haben die rechtlichen NachfolgerInnen, KäuferInnen oder verbliebenen Verantwortlichen beziehungsweise EignerInnen des Unternehmens in die jeweilige Investment-Vereinbarung einzutreten, beziehungsweise diese wie vereinbart und unterzeichnet zu akzeptieren, zu übernehmen vereinbarungsgemäß entsprechend fortzuführen.

Der bedauernswerte Todesfall eines/einer InvestorIn, sofern es sich um eine Privatperson handelt bewirkt ebenfalls kein Anrecht auf eine außerordentliche, vorzeitige Kündigung oder einen Rücktritt, vielmehr haben die gesetzlichen oder testamentarisch festgelegten ErbInnen in die jeweilige Investment-Vereinbarung einzutreten, beziehungsweise diese wie vereinbart und unterzeichnet zu akzeptieren, zu übernehmen und vereinbarungsgemäß entsprechend fortzuführen.

Kapitalsuchende Unternehmen oder InitiatorInnen eines Start-Up's, haben während der Dauer der Investitions-Phase das Recht zu einer Kündigung beziehungsweise einem Rücktritt, wenn die Expansionsabsichten oder das Start-Up die dir Finanzierungs-Vereinbarung zugrunde liegen nachweislich zur Gänze aufgegeben oder eingestellt werden. Eine derartige Geschäftsaufgabe oder Einstellung eines Start-Up's ist für die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS nur dann gegeben, wenn eine offizielle Löschungsbescheinigung des Unternehmens beim Firmenregister oder der schriftliche und notariell bestätigte Ausstieg aller InitiatorInnen beim Start-Up vorgelegt werden kann.
Außerdem ist sowohl ein Unternehmen als auch ein Start-Up beziehungsweise die jeweils Verantwortlichen für welches bereits eine Reverse-Merger-Finanzierung in Auftrag gegeben (schriftlich vereinbart und gegengezeichnet) und begonnen (Investment-Phase gestartet) wurde und eine Geschäftsaufgabe oder die Einstellung des Start-Ups beabsichtigt an die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS herantreten und eine Übernahme des Unternehmens oder des Start-Up(-Projekts) anbieten. Erst wenn die FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS nach einer Frist von vierzehn (14) Tagen nicht auf eine derartige Benachrichtigung beziehungsweise ein Übernahmeangebot nicht reagiert oder dieses ablehnt, tritt vorweg angeführte Regelung einer Kündigungs- beziehungsweise Rücktrittsmöglichkeit in Kraft.

Ein bedauernswerter Todesfall eines/der EigentümerInnen oder eines/mehrerer GeschäftsführerInnen eines Unternehmens, sowie eines/mehrerer InitiatorInnen eines Start-Up's werden nicht als Kündigungs- oder Rücktrittsberechtigung anerkannt. Vielmehr haben entsprechende RechtsnachfolgerInnen beziehungsweise ErbInnen in die jeweilige Finanzierungs-Vereinbarung einzutreten, beziehungsweise diese wie vereinbart und unterzeichnet zu akzeptieren, zu übernehmen und vereinbarungsgemäß entsprechend fortzuführen oder, falls dies nicht erwünscht oder möglich ist, der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS die Übernahme des Unternehmens oder Start-Up-Projekts anzubieten.

Die FinCon Group, respektive HEBHI und/oder SIRIUS haben das Recht zur jederzeitigen außerordentlichen und fristlosen Kündigung einer Vereinbarung, sofern entweder eine oder mehrere Bestimmungen aus den jeweiligen Vereinbarungen von der jeweils anderen Vertragspartei (InvestorInnen oder Kapitalsuchende) nachweislich ein- oder mehrmalig nicht erfüllt oder grob fahrlässig verletzt wurden, über das kapitalsuchende Unternehmen oder den/dem rechtmäßigen EigentümerInnen oder den InitiatorInnen eines Start-Up's der Konkurs eröffnet beziehungsweise über ein kapitalsuchendes Unternehmen deren EigentümerInnen oder Verantwortlichen oder den InitiatorInnen eines Start-Up's eine oder mehrere strafrechtliche, insbesondere dem Wirtschaftsrecht zugehörige (Veruntreuung, Urkundenfälschung, Konkursverschleppung, Betrug, etc.) Verurteilungen verhängt wurden.

8. Elektronische Unterschriften

Sämtliche Vereinbarungsparteien beziehungsweise die rechtlich verantwortlichen einer Vereinbarungspartei, sowohl InvestorInnen als auch Kapitalsuchende und die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS können, sofern dies gesetzlich und behördlich gelöst, bestätigt und nachvollzieh- beziehungsweise überprüfbar jedwede Vereinbarung auch mittels elektronischer Unterschrift nach den gesetzlichen Maßgaben des jeweiligen Landes des Firmensitzes oder Wohnsitzlandes elektronisch unterzeichnen. Sofern nachvollzieh-, beweis- und überprüfbar, werden die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, sowie InvestorInnen und Kapitalsuchende eine derartige elektronische Unterschrift als rechtsgültig akzeptieren und jede Vereinbarung gemäß den vereinbarten Bestimmungen zur Durchführung beziehungsweise Umsetzung bringen.

9. Copyright & Geistiges Eigentum

Der Service der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS und seine ursprünglichen Inhalte (ausgenommen Inhalte, die von Dritten bereitgestellt werden), sowie Merkmale und Funktionen sind und bleiben das ausschließliche geistige Eigentum der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS oder deren Lizenzgebern.

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS respektieren die geistigen Eigentumsrechte anderer, insbesondere natürlich jene von Vereinbarungs-PartnerInnen. Es ist die Politik der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS sich einerseits an die entsprechenden Gesetze zum Schutze geistigen Eigentums zu halten und andererseits auf jede Verletzung von Urheberrechten und geistigem Eigentum der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, sowie jedweden nachweisliche Behauptung, dass geistiges Eigentum durch Dritte, mit der FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS in Verbindung stehende Firmen oder Personen eine Urheberrechts- oder andere Verletzung des geistigen Eigentums von Vereinbarungs-PartnerInnen begangen haben zu reagieren und solche gegebenenfalls zur Anzeige zu bringen.

Wenn Vertrags-PartnerInnen Inhaber eines Urheberrechts sind oder im Namen eines Urheberrechts autorisiert wurden und der Ansicht sind, dass das urheberrechtlich geschützte Werk in einer Weise kopiert wurde, die eine Urheberrechtsverletzung darstellt und dies durch Kooperations-PartnerInnen, MitarbeiterInnen oder andere Dritte die mit der FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS kooperieren, müssen Vereinbarungs-PartnerInnen oder Urheberrechtsvertreter dies der FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS schriftlich per E-Mail an contact[at]humanecology[dot]com mitteilen  und der Mitteilung eine detaillierte Beschreibung des mutmaßlichen Verstoßes beifügen .

Jedwede in irgendeiner Form mit der FinCon Group, respektive HEBHI oder SIRIUS in (geschäftlicher) Verbindung stehende Firmen oder Privatpersonen können für Schäden (einschließlich Kosten und Anwaltskosten) verantwortlich gemacht werden, wenn irgendwelches Vorgehen gegen Urheberrecht verstößt, aber auch, wenn sich eine derartige Behauptung als falsch beziehungsweise schwerwiegende Verleumdung darstellt.

10. Änderungen / Anpassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FinCon Group

Die FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS behalten sich das ausdrückliche Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FinCon Group, die automatisch auch für HEBHI und SIRIUS Gültigkeit haben und von ihnen anerkannt sind, jederzeit den jeweils rechtlichen als auch wirtschaftlichen, sowie anderen kaufmännischen Notwendigkeiten oder Gegebenheiten anzupassen oder abzuändern.

Derartige Anpassungen oder Änderungen werden den jeweiligen auf der Website der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, https://fincon.group registrierten Unternehmen und Privatpersonen, sowie insbesondere allen Vereinbarungs-PartnerInnen mit laufenden Vereinbarungen rechtzeitig zur Kenntnis gebracht.

Anpassungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS die gleichzeitig in bestehende aufrechte Vereinbarungen einwirken, sind jedoch nur dann zulässig, wenn es aufgrund von Gesetzesänderungen oder Börsenbestimmungen zur Weiter- und Durchführung beziehungsweise Umsetzung der Vereinbarungs-Inhalte zwingend notwendig ist.

Alle Vereinbarungs-Parteien akzeptieren vorgenannte Anpassungs- oder Änderungsmaßnahmen ohne jegliche nachträgliche Einrede.

11. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FinCon Group als Basis und Bestandteil jeglicher Vereinbarungen und Verträge

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS stellen immer und in jedem Falle die übergeordnete Basis und einen festen Bestandteil aller mit der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS eingegangenen Vereinbarungen und/oder Verträgen.

Jedwede Vereinbarung und jedweder Vertrag der mit der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS abgeschlossen wird unterliegt, sofern in der jeweiligen Vereinbarung oder im jeweiligen Vertrag nicht gesondert vereinbart oder vertraglich festgelegt immer diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, heißt mit jeder Unterzeichnung einer Vereinbarung oder eines Vertrages mit der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS akzeptieren die jeweiligen Vereinbarungs- oder Vertrags-Parteien automatisch auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS rechtsunwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, hat dies nicht die Rechtsunwirksamkeit, Ungültigkeit und Undurchsetzbarkeit der gesamten Bestimmungen und darauf basierender Vereinbarungen oder Verträgen zur Folge. Vielmehr gilt in einem solche Falle als vereinbart, dass die Geschäftsbedingungen und darauf basierende Vereinbarungen oder Verträge im Sinne ordentlicher Kaufleute weiter fortgeführt beziehungsweise umgesetzt werden und rechtsunwirksame, ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmungen raschestmöglich dem jeweils geltendem Recht angepasst werden. Bestimmungen die von einer Rechtsunwirksamkeit nicht betroffen sind oder werden, nicht ungültig sind oder werden und durchsetzbar bleiben, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS, sowie allen darauf basierenden oder daran gebundenen Vereinbarungen und Verträgen gelten das Gebietsrecht und die Zuständigkeit sowie das zuständige Gericht der jeweiligen Umsetzungsregion.

Dies bedeutet:

Für sämtliche (Teil-)Geschäfte die innerhalb Europas in der Regel mit europäischen Partnern (Unternehmen, ProfessionistInnen, etc.) abgewickelt werden (müssen) gilt das Recht des Firmensitzes der SIRIUS VISION LIMITED, nämlich Irisches Recht und Gesetz. Als Gerichtstand in solchen, auf Europa zutreffenden Fällen gilt immer DUBLIN, IRLAND, als vereinbart.

Für sämtliche in den USA abzuwickelnden (Teil-)Geschäfte die in der Regel mit US-amerikanischen Partnern (Unternehmen, ProfessionistInnen, Bankern, Investmentbankern, Broker-Dealern, etc.) abgewickelt werden (müssen) gilt das Recht des Firmensitzes der Holdinggesellschaft HUMAN ECOLOGICAL BUSINESS HOLDING INTERNATIONAL INC., nämlich US-amerikanisches Recht und Gesetz, insbesondere jene Rechte und Gesetze des Staates New York und im Falle eines US-amerikanischen Partners das Recht dessen jeweiligen Firmen- oder Wohnsitzes. Als Gerichtstand in solchen, auf die USA zutreffenden Fällen gilt die HEBHI betreffend immer ALBANY, NEW YORK und für eventuelle Fälle die Kooperations-PartnerInnen betreffen der Gerichtstand deren Firmen- oder Wohnsitzes als vereinbart.

14. Kontakt

Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FinCon Group, respektive HEBHI und SIRIUS wenden Sie sich bitte an contact[at]humanecologybusiness[dot]com.

Dublin, Irland, EU, 2022
SIRIUS VISION LIMITED, DUBLIN, IRLAND
Albany, New York, USA, 2022
HUMAN ECOLOGICAL BUSINESS HOLDING INTERNATIONAL INC.

 

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